Bei kleinem Unternehmen bricht der Umsatz in der Coronakrise ein
Im Frühjahr 2020 ist bei einem kleinen Unternehmen der Umsatz massiv eingebrochen – eine direkte Folge der Corona-Pandemie. Neben anderen öffentlichen Unterstützungen kommt ein Kredit in Betracht, den die staatliche Förderbank KfW im Rahmen der KfW-Corona-Hilfe anbietet. Damit möchte die Geschäftsführerin sicherstellen, dass sie laufende Kosten wie Gehälter und Miete weiterhin bezahlen kann.
Das Unternehmen besteht seit 10 Jahren. Mit den Zahlen aus den letzten 3 Jahresabschlüssen kann es nachweisen, dass es zum 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war, also vor Beginn der Coronakrise.
Der Bankberater schätzt, dass das Unternehmen bald wieder auf gesunden Füßen steht, wenn die Coronakrise vorbei ist. Deshalb unterstützt er den Kreditantrag.
Aus den Geschäftszahlen berechnet er, wie hoch der Kredit maximal sein kann – es gilt der größte Betrag aus den 3 folgenden Zahlen:
- 25 % des Jahresumsatzes 2019, das entspricht 152.073,82 Euro
- Das Doppelte der Lohnkosten 2019, also 359.964,60 Euro
- Liquidität für 18 Monate (Grundlage: Liquiditätsplanung inklusive zusätzlicher Kreditzinsen), in Summe 407.020,89 Euro
Das kleine Unternehmen erhält als Höchstbetrag also 407.021 Euro. Dafür beantragt die Geschäftsführerin den KfW-Unternehmerkredit mit 90 % Risikoübernahme der KfW. Das bedeutet, dass die Bank nur noch 10 % des Risikos für den Kredit trägt, für 90 % haftet die KfW.
Die Geschäftsführerin wählt die Kreditvariante, bei der sie am längsten Zeit für die Rückzahlung hat – die Betriebsmittelfinanzierung für alle laufenden Kosten, mit 10 Jahren Laufzeit und 2 Jahren ohne Tilgung zu Beginn. Und dank festem Zinssatz kann sie bis zum Ende der Laufzeit klar kalkulieren.