Lächelnder Mann schaut auf einen Laptop

    GEWERBE ANMELDEN

    Gewerbeschein und Gewerbesteuer

    Mit der Firmengründung allein ist es oft nicht getan. Eine wichtige Frage lautet: Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden? Nicht jede Person ist dazu verpflichtet, weil es Ausnahmen für bestimmte Berufs­gruppen und Unter­nehmen gibt.

    Grundsätzlich gilt: Wer dauerhaft, eigen­verantwortlich und auf eigene Rechnung eine Tätigkeit mit einer Gewinn­erzielungs­absicht ausübt, braucht einen Gewerbe­schein. Es gibt allerdings auch Ausnahmen: Frei­berufler wie Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Rechts­anwältinnen und Rechts­anwälte oder Journalistinnen und Journalisten brauchen keinen Gewerbe­schein. Ausgenommen sind auch Unternehmen, die sich um die Verwaltung des eigenen Vermögens kümmern (zum Beispiel die Vermietung von Gebäuden).

    Für alle anderen gilt: Sie müssen sich zu Beginn ihrer Geschäfts­tätigkeit sofort beim Gewerbeamt melden – selbst, wenn sie noch keine Gewinne erzielen sollten. In Ausnahme­fällen gibt es den Gewerbe­schein nicht beim Gewerbeamt, sondern beim Ordnungs- oder dem Wirtschaftsamt. Die Kosten für eine Gewerbe­anmeldung hängen von der Gemeinde ab und liegen in der Regel bei unter 100 Euro.

    Freibetrag bei der Gewerbesteuer

    Mit der Gewerbeanmeldung kommt auch die Gewerbe­steuer ins Spiel. Sie wird von Städten und Gemeinden erhoben – und zwar auf den Gewinn eines Unter­nehmens, nicht seinen Umsatz. Wie hoch die konkrete Steuer­belastung ausfällt, hängt vom „Hebesatz“ der Kommune ab. Er schwankt zwischen 200 % und 900 %, weswegen man für die fällige Gewerbe­steuer keinen pauschalen Wert angeben kann, der deutschland­weit gilt. Eines ist aber überall gleich: Für Einzel­unternehmen und Personen­gesellschaften gilt ein Frei­betrag von 24.500 Euro. Nur Gewinne oberhalb dieser Grenze werden besteuert. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Gründerplattform.

    Startkapital für Ihr Gewerbe – von der KfW

    Sie wollen ein Geschäft eröffnen oder einen kleinen Handwerks­betrieb gründen? Dann stehen erst einmal Investitionen in eine Laden­einrichtung oder Maschinen an. Hier können Sie von günstigen KfW-Förderprodukten profitieren – insbesondere vom ERP-Gründerkredit – StartGeld (067). Sie können damit bis zu fünf Jahre nach dem Start Investitionen und laufende Kosten für eine Gründung im Neben- oder Vollerwerb finanzieren. Die KfW übernimmt 80 % des Kredit­risikos, sodass der Zugang zu einer Bank­finanzierung deutlich vereinfacht ist. Zudem ist kein Eigen­kapital erforderlich.

    Zum ERP-Gründerkredit – StartGeld (067)

    Weitere Fördermöglichkeiten

    Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077) bietet Existenz­gründerinnen und Existenz­gründern eine zins­günstige teilweise Finanzierung ihres Vorhabens. Voraus­setzung ist eine ausreichende fachliche und kauf­männische Qualifikation für die unter­nehmerische Tätigkeit. Die KfW übernimmt 100 % des Kredit­risikos.

    Für die Gründung kleiner und mittlerer Unternehmen gibt es den ERP-Förderkredit KMU (365, 366). Er bietet günstige Zinsen und ist bis zu drei Jahre tilgungsfrei. Die KfW übernimmt 50 % des Kreditrisikos.

    Weitere hilfreiche Tipps rund um das Thema Gründung

    Rechtsformen

    Welche Rechtsform passt am besten zu meiner Selbst­ständigkeit? GmbH, UG, GbR oder ein Einzel­unternehmen: Die beste Option hängt von Ihrer Geschäfts­idee ab.

    Finanzen

    Wie kann ich mein Vorhaben finanzieren? In den meisten Fällen wird Ihr Eigen­kapital nicht ausreichen – hier kommen Banken und Förderungen der KfW ins Spiel.

    Kleingewerbe

    Welche Bedeutung hat der Begriff „Klein­gewerbe“? Wie detailliert Ihre Buch­haltung sein muss und ob Sie bilanzieren müssen, hängt von Umsatz und Gewinn ab.

    Franchise

    Welche Chancen bieten Franchise-Konzepte? Ein bewährtes Geschäfts­modell zu über­nehmen, ist eine Alternative zur eigenen Geschäfts­idee.