GEWERBE ANMELDEN
Mit der Firmengründung allein ist es oft nicht getan. Eine wichtige Frage lautet: Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden? Nicht jede Person ist dazu verpflichtet, weil es Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen und Unternehmen gibt.
Grundsätzlich gilt: Wer dauerhaft, eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung eine Tätigkeit mit einer Gewinnerzielungsabsicht ausübt, braucht einen Gewerbeschein. Es gibt allerdings auch Ausnahmen: Freiberufler wie Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder Journalistinnen und Journalisten brauchen keinen Gewerbeschein. Ausgenommen sind auch Unternehmen, die sich um die Verwaltung des eigenen Vermögens kümmern (zum Beispiel die Vermietung von Gebäuden).
Für alle anderen gilt: Sie müssen sich zu Beginn ihrer Geschäftstätigkeit sofort beim Gewerbeamt melden – selbst, wenn sie noch keine Gewinne erzielen sollten. In Ausnahmefällen gibt es den Gewerbeschein nicht beim Gewerbeamt, sondern beim Ordnungs- oder dem Wirtschaftsamt. Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung hängen von der Gemeinde ab und liegen in der Regel bei unter 100 Euro.
Mit der Gewerbeanmeldung kommt auch die Gewerbesteuer ins Spiel. Sie wird von Städten und Gemeinden erhoben – und zwar auf den Gewinn eines Unternehmens, nicht seinen Umsatz. Wie hoch die konkrete Steuerbelastung ausfällt, hängt vom „Hebesatz“ der Kommune ab. Er schwankt zwischen 200 % und 900 %, weswegen man für die fällige Gewerbesteuer keinen pauschalen Wert angeben kann, der deutschlandweit gilt. Eines ist aber überall gleich: Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro. Nur Gewinne oberhalb dieser Grenze werden besteuert. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Gründerplattform.
Sie wollen ein Geschäft eröffnen oder einen kleinen Handwerksbetrieb gründen? Dann stehen erst einmal Investitionen in eine Ladeneinrichtung oder Maschinen an. Hier können Sie von günstigen KfW-Förderprodukten profitieren – insbesondere vom ERP-Gründerkredit – StartGeld (067). Sie können damit bis zu fünf Jahre nach dem Start Investitionen und laufende Kosten für eine Gründung im Neben- oder Vollerwerb finanzieren. Die KfW übernimmt 80 % des Kreditrisikos, sodass der Zugang zu einer Bankfinanzierung deutlich vereinfacht ist. Zudem ist kein Eigenkapital erforderlich.
Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077) bietet Existenzgründerinnen und Existenzgründern eine zinsgünstige teilweise Finanzierung ihres Vorhabens. Voraussetzung ist eine ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit. Die KfW übernimmt 100 % des Kreditrisikos.
Für die Gründung kleiner und mittlerer Unternehmen gibt es den ERP-Förderkredit KMU (365, 366). Er bietet günstige Zinsen und ist bis zu drei Jahre tilgungsfrei. Die KfW übernimmt 50 % des Kreditrisikos.
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