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Vier Förderungen für Elektromobilität, die Sie miteinander kombinieren können

Nutzt ein Elektroauto reinen Öko­strom, erzeugt es während der Fahrt kein CO2. Das ist ein wichtiger Schritt in eine grünere Zukunft. Deswegen fördern sowohl Bund als auch Länder und Kommunen die Elektro­mobilität. Wer sich für den Kauf eines Elektro­fahrzeugs entscheidet, kann nicht nur zwischen verschiedenen Förderungen wählen, sondern sie für noch mehr Ersparnis kombinieren

1. KfW-Kredit – Klimaschutzoffensive für Unternehmen

Mit einer Finanzierung aus der Klimaschutz­offensive für Unter­nehmen fördert die KfW Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgas­emissionen. Dazu gehören auch Investitionen in Elektro­mobilität, wenn zum Beispiel Strom­erzeugung, Lade­infrastruktur und Fahrzeug­anschaffung im Paket umgesetzt werden. Gefördert werden Unter­nehmen jeder Größe.

Detaillierte Informationen erhalten Sie beim KfW-Infocenter (von Montag bis Freitag 08.00 bis 18.00 Uhr kostenfrei unter 0800 539 9001) oder auf der Produktseite.

Der Umweltbonus des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle (BAFA) und Finanzierung mit Krediten aus der Klimaschutz­offensive für Unter­nehmen können miteinander kombiniert werden. Die Kredit­summe errechnet sich nach Abzug des Umwelt­bonus und möglicher Händlerrabatte.

Beträgt der Kaufpreis für ein reines Elektroauto beispiels­weise 38.000 Euro, verringert sich die Investition um 6.000 Euro durch den Umwelt­bonus. So verbleiben 32.000 Euro, für die der Käufer einen Förder­kredit bei der KfW erhalten kann.

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  • Klimaschutzoffensive für Unternehmen

    Kredit

    293

    Förderung klimafreundlicher Aktivitäten

    • Bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag
    • Für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen in der EU
    • Für Unternehmen und Freiberufler

2. BAFA-Umweltbonus

Um die Klimaziele 2030 zu erreichen, müssen in Deutschland sieben bis zehn Millionen Elektro­fahrzeuge zugelassen sein. Das entspricht einem Elektro­anteil von 30 bis 40 % am Gesamt­markt. Um den Absatz zu stärken, wurde von Bundes­regierung und Industrie der Umwelt­bonus eingeführt.

Förderfähig sind rein batterie­betriebene Elektro­autos und Brennstoffzellen­autos sowie Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emmissionen aufweisen und höchstens 50g CO2-Emmissionen pro Kilo­meter verursachen. Das Fahrzeug muss sich auf der Liste der förderfähigen Autos befinden. Es werden sowohl Neuwagen als auch junge Gebrauchte gefördert. Beim Leasing erhalten Verträge ab 23 Monate Laufzeit die volle Förderung. Kürzer laufende Verträge werden gestaffelt behandelt.

Bei einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro liegt der Umwelt­bonus für rein elektrische Fahr­zeuge bei 4.500 Euro. Über einem Netto­listenpreis von 40.000 Euro gibt es einen Umwelt­bonus für rein elektrische Fahr­zeuge in Höhe von 3.000 Euro.

Gefördert werden Privatpersonen, Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Stiftungen, Körperschaften und Vereine auf die ein förderfähiges Fahrzeug als Käufer oder Leasingnehmer zugelassen wird.

Weiterführende Informationen gibt es auf der Webseite des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle BAFA.

3. Ersparnis bei der KFZ-Steuer

Wer sich ein Elektro­fahrzeug kauft, ist für zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Danach fallen nur 50 % der eigentlichen KFZ-Steuer an.

Im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungs­motor sparen Verbraucher durch­schnittlich rund 2.000 Euro.

Wird ein Dienstwagen mit einem emissions­armen Antrieb privat genutzt, müssen nur 0,25 % statt 1 % des Brutto­listenpreises versteuert werden. Dies bringt rund 1.000 Euro Ersparnis.

4. Regionale Förderungen

Einige Bundesländer, Kommunen und Städte fördern den Umstieg auf emissions­arme Mobilität mit eigenen Produkten noch stärker. Ein Beispiel hierfür ist das Förder­programm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)" des Landes Berlin, das auch mit dem Umwelt­bonus kombiniert werden kann. In Baden-Württemberg gibt es zum Beispiel Unter­stützung für den Erwerb von E-Taxis und E-LKW. In München sind Fahrzeuge, Lade­infrastruktur und Beratungs­leistungen förderfähig.

Ein weiterer Anreiz: In vielen Städten ist das Parken für Autos mit E-Kennzeichen im öffentlichen Parkraum gebührenfrei.

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