Für Nichtwohngebäude
Die Zuschussförderung besteht aus einer Grundförderung in Höhe von 30 % der förderfähigen Gesamtkosten sowie weiteren Boni in der Wohngebäudeförderung.
Bei Nichtwohngebäuden bestimmt dabei die Nettogrundfläche den Höchstbetrag der maximal förderfähigen Kosten:
28.000 Euro pauschal für Gebäude bis 150 m² Nettogrundfläche,
- zusätzlich 197 Euro pro m2 Nettogrundfläche für Gebäude größer als 150 m2 bis 400 m2,
- zusätzlich 118 Euro pro m2 Nettogrundfläche für Gebäude größer als 400 m2 bis 1.000 m2,
- zusätzlich 79 Euro pro m2 Nettogrundfläche für Gebäude größer als 1.000 m2.
Wie sich der Zuschuss im Einzelnen berechnet, können Sie auch unserer Infografik (PDF, 308 KB, barrierefrei) entnehmen.
Für Wohngebäude
Der Förderhöchstbetrag sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.8. eines jeden Jahres um 750 Euro für Gebäude bis 150 m2 Nettoraumfläche, um 3 Euro pro m2 Nettoraumfläche für Gebäude bis 400 m2, um 2 Euro pro m2 Nettoraumfläche für Gebäude bis 1000 m2 , um 1 Euro pro m2 Nettoraumfläche für Gebäude mit größerer Nettogrundfläche.
Bei Wohngebäuden gibt es weitere Boni, die den Zuschussbetrag bis auf 80 % der förderfähigen Gesamtkosten heben können. Hier hängt der Höchstbetrag der maximal förderfähigen Kosten von der Anzahl der Wohneinheiten ab:
- 28.000 Euro für die erste Wohneinheit
- 15.000 Euro für die 2. - 6. Wohneinheit
- 8.000 Euro ab der 7. Wohneinheit
Wie sich der Zuschuss im Einzelnen berechnet, können Sie auch unserer Infografik(PDF, 277 KB, barrierefrei) entnehmen.
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