Mit dem KfW-Umweltprogramm fördern wir Ihre Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit, wenn Sie damit:
- Neu: Klimaschutzmaßnahmen umsetzen
- insbesondere durch Projekte zur Dekarbonisierung in der Industrie
- Neu: Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel umsetzen, zum Beispiel Schutz vor Starkregen oder Hitzebelastungen
- Neu: Firmengelände naturnah gestalten
- insbesondere naturbasierte Lösungen(PDF, 234 KB, nicht barrierefrei) werden gefördert
- Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen, wie zum Beispiel
- Ressourcen oder Material in der Produktion einsparen
- Abfall vermeiden, behandeln und verwerten
- Abwasser reinigen, vermindern oder vermeiden
- Luftverschmutzungen oder Lärm vermindern oder vermeiden
- Umweltfreundliche Mobilität schaffen, im Straßen und Schienenverkehr sowie in der Schifffahrt
- Boden und Grundwasser schützen
- Altlasten bzw. Flächen sanieren
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für
- Grundstückserwerb; das geht mit dem KfW-Förderkredit großer Mittelstand (375/376)
- Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz; das geht mit Förderprodukten aus dem Bereich Energie und Umwelt
- Technische gebäudebezogene Maßnahmen; das geht mit der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (263)
- Treuhandkonstruktionen
- Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten
- Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe entnehmen.