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Attraktive Konditionen für Photovoltaik­anlagen und andere Stromerzeugungs­anlagen

Das Förderprogramm Klimaschutzoffensive für Unternehmen (293) bietet Ihnen für Photovoltaikanlagen und andere Erneuerbare-Energien-Stromerzeugungsanlagen, die keinen Strom ins öffentliche Netz einspeisen und für die keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - oder eine vergleichbare Förderung - in Anspruch genommen wird, einen zinsverbilligten Kredit mit Beihilfe.

Voraussetzung: Sie nutzen mindestens 50% des selbst erzeugten Stroms am Unternehmens­standort oder die Anlage wird im Rahmen eines integrierten Mobilitäts­vorhabens (Modul F) beantragt.

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  • Klimaschutzoffensive für Unternehmen

    Kredit

    293

    Förderung klimafreundlicher Aktivitäten

    • Bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag
    • Für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen in der EU
    • Für Unternehmen und Freiberufler