Das Förderprogramm Klimaschutzoffensive für Unternehmen (293) bietet Ihnen für Photovoltaikanlagen und andere Erneuerbare-Energien-Stromerzeugungsanlagen, die keinen Strom ins öffentliche Netz einspeisen und für die keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - oder eine vergleichbare Förderung - in Anspruch genommen wird, einen zinsverbilligten Kredit mit Beihilfe.
Voraussetzung: Sie nutzen mindestens 50% des selbst erzeugten Stroms am Unternehmensstandort oder die Anlage wird im Rahmen eines integrierten Mobilitätsvorhabens (Modul F) beantragt.
Förderung klimafreundlicher Aktivitäten
Zinsverbilligungen und Zuschüsse gelten als Subventionen, die im EU-Sprachgebrauch als Beihilfen bezeichnet werden.
Alternativ wird ein beihilfefreier Zinssatz ohne Zuschuss angeboten.