Förderungen kombinieren

Attraktive Konditionen für Photovoltaik­anlagen und andere Stromerzeugungs­anlagen

Das Förderprogramm Klimaschutz­offensive für Unternehmen (293) bietet Ihnen für Photovoltaik­anlagen und andere Erneuerbare-Energien-Strom­erzeugungs­anlagen, die keinen Strom ins öffentliche Netz einspeisen und für die keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – oder eine vergleich­bare Förderung – in Anspruch genommen wird, einen zinsverbilligten Kredit mit Beihilfe.

Voraussetzung: Sie nutzen mindestens 50 % des selbst erzeugten Stroms am Unternehmens­standort oder die Anlage wird im Rahmen eines integrierten Mobilitäts­vorhabens (Modul F) beantragt.