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Weiterdenker werden belohnt, mit hohen Tilgungszuschüssen

Modernisieren Sie jetzt Prozesse in Ihrem Unter­nehmen, investieren Sie in Strom- und Wärme­effizienz und reduzieren so den Energie­verbrauch in Ihrem Unter­nehmen. Die KfW fördert Investitionen in hoch­effiziente Einzel­lösungen, die das Ziel der Energie­einsparung und des Einsatzes erneuerbarer Wärme­quellen im Unter­nehmen verfolgen. Profitieren Sie jetzt von KfW-Förder­krediten und Tilgungszuschüssen bis 45 % der förder­fähigen Kosten.

Ein Beispiel: Für einen Kredit über 1 Mio. Euro im Programm „Bundes­förderung für Energie- und Ressourcen­effizienz in der Wirtschaft“ gelten in der Preis­klasse C (10 Jahre Laufzeit, 2 tilgungs­freie Anlauf­jahre und 10 Jahre Zins­bindung) folgende Konditionen: 5,81 % Soll­zins p. a. und 5,94 % Effektiv­zins p. a (Stand: 20.02.2024). Werden auf der Grundlage eines Energie­einspar­konzepts im Unternehmen energie­bezogene Prozesse und Anlagen optimiert und die dafür not­wendigen Investitionen komplett über den Förder­kredit finanziert, kann der Tilgungs­zuschuss bis zu 45 % für kleine Unternehmen, bis zu 35 % für mittlere Unternehmen und bis zu 25 % für große Unternehmen ausmachen. Die maximale Höhe des Tilgungs­zuschusses beträgt 20 Mio. Euro je Vorhaben.

Zusätzliche 10 % Dekarbonisierungs­bonus für z.B. außer­betriebliche Abwärme­nutzung inkl. Erschließung von Abwärme oder Erzeugung von erneuer­barem Wasser­stoff zur Eigen­nutzung.

Das zahlt sich aus: Ihr KfW-Finanzierungsvorteil

bis zu 45 % Tilgungszuschuss und 10 % Dekarbonisierungsbonus

bis zu 100 Mio. Euro Förderkredit

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  • Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz

    Kredit

    295

    Kosten durch hocheffiziente Technologien minimieren

    • Förderkredit bis zu 100 Mio. Euro
    • hohe Förderung für besonders klimafreundliche Komponenten, Anlagen und Lösungen
    • weniger zurückzahlen: bis zu 60 % Tilgungszuschuss

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

  • Wer wird gefördert?
  • Was kann gefördert werden?
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