Kredit Nr.293Klimaschutzoffensive für Unternehmen

Förderung klimafreundlicher Aktivitäten

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit ab -,-- % effektivem Jahreszins
  • für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen
  • für Unternehmen und freiberuflich Tätige
  • für Vorhaben im In- und Ausland

Attraktive Förderung für Photovoltaik und andere Stromerzeugungsanlagen

Für Photovoltaik-Anlagen und andere Erneuerbare-Energien-Stromerzeugungsanlagen, die keinen Strom ins öffentliche Netz einspeisen und für die keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) - oder eine vergleichbare Förderung - in Anspruch genommen wird, erhalten Sie einen zinsverbilligten Kredit mit Beihilfe

Zinsverbilligungen und Zuschüsse gelten als Subventionen, die im EU-Sprachgebrauch als Beihilfen bezeichnet werden.

Alternativ wird ein beihilfefreier Zinssatz ohne Zuschuss angeboten.

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Voraussetzung:

  • Sie nutzen mindestens 50 % des selbst erzeugten Stroms am Unternehmens­standort oder
  • die Anlage wird im Rahmen eines integrierten Mobilitäts­vorhabens (Modul F) beantragt.

Antrag beim Finanzierungspartner stellen

Ihren Kredit beantragen Sie bei einem Finanzierungspartner

Das kann Ihre Bank sein – aber auch eine andere Geschäfts­bank, Spar­kasse oder Genossen­schafts­bank.

und nicht direkt bei der KfW.

Haben Sie Fragen zum Förderprodukt?

Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.