Mit dem KfW-Umweltprogramm fördern wir Ihre Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit, wenn Sie damit:
- Material und Ressourcen einsparen
- Luftverschmutzungen, Geruchsemissionen, Lärm und Erschütterungen vermindern oder vermeiden
- Abfall vermeiden, behandeln und verwerten
- Abwasser reinigen, vermindern oder vermeiden
- Boden und Grundwasser schützen
- Altlasten bzw. Flächen sanieren
- Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie umweltfreundliche Schienen- und Wasserfahrzeuge anschaffen
- Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder Betankungsanlagen für Wasserstoff errichten
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für
- Grundstückserwerb; das geht mit dem KfW-Unternehmerkredit (037/047)
- Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz; das geht mit Förderprodukten aus dem Bereich Energie & Umwelt
- Treuhandkonstruktionen
- Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten
- Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe entnehmen.