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Berufliche Weiterbildung mit Kredit und Zuschuss finanzieren
Grundlage für das Aufstiegs-BAföG ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Nähere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Sie haben die Abschlussprüfung Ihrer geförderten Fortbildungsmaßnahme bestanden und möchten einen Erlass beantragen?
Stellen Sie den Antrag schnell und einfach im Online-Kreditportal.
Details finden Sie unter So funktionert's.
Das Aufstiegs-BAföG fördert Sie in Ihrer beruflichen Weiterbildung in Voll- oder Teilzeit. Ein Förderanspruch besteht auf jeder der im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO) verankerten Fortbildungsstufen sowie für Fortbildungsstufen, die gleichwertig sind.
Sie können das Aufstiegs-BAföG erhalten, wenn Sie
Schülerinnen und Schüler und Studierende in ihrer ersten Ausbildung
Die Auszahlungsphase beträgt 2 bis 4 Jahre.
Die Karenzphase beträgt 2 Jahre.
Die Tilgungsphase beträgt höchstens 10 Jahre.
Während der Auszahlungs- und Karenzphase zahlen Sie keine Zinsen. Diese werden von Bund und Ländern übernommen.
Der Zinssatz ist variabel und basiert auf dem 6-Monats-EURIBOR. zuzüglich 1 %. Ab Tilgungsbeginn erhöht sich der genannte Zinssatz um den Risikozuschlag in Höhe von 0,7 %.
Der Zinssatz wird jeweils zum 01.04. und 01.10. eines Jahres angepasst.
Auf Wunsch können Sie auch einen Festzins für die Rückzahlung vereinbaren. Ihr Vorteil: Sie schließen das Risiko eventuell steigender Zinsen für diesen Zeitraum komplett aus. Die Umstellung auf einen Festzins ist kostenlos.
| Sollzins pro Jahr | Effektivzins pro Jahr |
|---|---|
| -,-- % | -,-- % |
Hinweis: Der Effektivzins kann abweichen. Mehr Informationen entnehmen Sie bitte dem Konditionentableau.
Ihr Kredit wird, sobald er in die Tilgungsphase kommt, mit dem variablen Sollzinssatz verzinst. Er basiert auf dem 6-Monats-EURIBOR zuzüglich 1 Prozentpunkt und in der Rückzahlungsphase einem Risikozuschlag in Höhe von 0,7 %. Der Effektivzinssatz beinhaltet im Gegensatz zum Sollzinssatz auch die zinsfreie Zeit in der Auszahlungs- und Karenzphase.
Auf Grund der Zinsübernahme vom Bund und Land bis zum Beginn Ihrer Tilgungsphase reduzieren sich Ihre Kosten und der Effektivzinssatz kann dadurch geringer als der Sollzinssatz sein.
Grundlage bildet der aktuelle Kapitalsaldo, den Sie auf Ihrem Kontoauszug finden.
Diesen Betrag multiplizieren Sie mit dem Zinssatz aus Ihrem Darlehensvertrag und mit 30 Tagen für einen Monat. Das Ergebnis wird geteilt durch 36.000.
Ihren aktuellen Zinssatz sehen Sie ebenfalls im letzten Kontoauszug.
Hinweis: Führen Sie Ihr Konto online, stellen wir monatlich einen aktuellen Kontoauszug im Online-Kreditportal ein. Ansonsten senden wir Ihnen im April und Oktober den Kontoauszug per Post.
Den Festzins können Sie immer zum 01. April oder 01. Oktober eines Jahres für die restliche Laufzeit Ihres Kredits vereinbaren, längstens für 10 Jahre. Wenn Sie sich für den Festzins entscheiden, können Sie später nicht mehr zum variablen Zins wechseln. Ihren Antrag auf einen Festzins stellen Sie bitte formlos einen Monat im Voraus im Online-Kreditportal unter "Konto" und "Anderes" oder über unser Konktaktformular.
Ihren Tilgungsplan erhalten Sie 4 Wochen vor Beginn der Rückzahlung. Wenn Sie Ihre monatlichen Raten nicht zahlen können, gibt es die Möglichkeit, die Raten zu stunden.
Bitte reichen Sie den Antrag auf Stundung und Freistellung(PDF, 761 KB, barrierefrei), Formularnummer 600 000 0287, rechtzeitig (frühestens 6 Wochen vor Tilgungsbeginn) bei uns ein.
Zusätzlich benötigen wir von Ihnen Nachweise darüber, aus welchen Mitteln Sie aktuell Ihren Lebensunterhalt bestreiten. Zum Beispiel eine Kopie:
Beziehen Sie Unterhaltsgelder von Dritten, benötigen wir darüber eine kurze schriftliche Bestätigung dieser Person. Sind Sie selbstständig oder freiberuflich tätig, senden Sie uns bitte eine aktuelle BWA bzw. eine Gewinn- und Verlustrechnung zu.
Wenn Sie Ihr Darlehenskonto online führen, können Sie Ihren Antrag auf Stundung und Freistellung einfach und bequem im Online-Kreditportal stellen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten einen Erlass zu beantragen. Details dazu finden Sie unter So funktioniert's.
Es sind keine Sicherheiten erforderlich.
Stellen Sie den Antrag online oder schriftlich beim zuständigen Förderamt. Maßgeblich ist Ihr Wohnort.
Gliedert sich die Fortbildung in mehrere Abschnitte, beantragen Sie die Förderung für jeden Abschnitt gesondert, jeweils spätestens bis zum Ende der Maßnahme oder des Maßnahmeabschnitts.
Das Förderamt entscheidet über Ihren Antrag und schickt Ihnen den Bescheid.
Den Zuschussbetrag überweist Ihnen das Amt direkt auf Ihr Girokonto.
Gleichzeitig schickt das Amt Ihre Daten an uns, damit Sie einen zusätzlichen Kredit aufnehmen können. Das Vertragsangebot erhalten Sie dann von uns. Das kann bis zu drei Wochen dauern.
Jetzt haben Sie 3 Monate Zeit, den Vertrag abzuschließen. Die Frist beginnt mit dem auf die Bekanntgabe des Bescheids folgenden Monat.
Bitte prüfen Sie, ob Sie den im Bescheid genannten Höchstbetrag benötigen. Nehmen Sie Änderungen gut sichtbar vor und senden Ihre Unterlagen an uns zurück. Sie erhalten dann ein neues Angebot. Wenn Sie nichts ändern, zahlen wir Ihnen den Höchstbetrag aus.
Prüfen Sie bitte auch Ihre persönlichen Angaben (Adresse, Bankverbindung) ganz genau und nehmen Sie notwendige Änderungen deutlich sichtbar und lesbar vor.
Dem Angebot ist ein Formular beigefügt, mit dem Sie uns bereits vor Auszahlung ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilen. Bitte ergänzen Sie die notwendigen Angaben. Ihr Auftrag gilt aber erst dann, wenn Sie mit der Rückzahlung beginnen.
Wir sind verpflichtet, Sie als Vertragspartnerin oder Vertragspartner zu identifizieren. Die Feststellung und Überprüfung der Identität ist von einer dazu berechtigten Stelle durchzuführen. Das übernimmt zum Beispiel Ihre Hausbank.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin folgende Unterlagen mit:
Bitte unterschreiben Sie erst bei dieser legitimierenden Stelle. Das SEPA-Lastschrift-Mandat muss von der Kontoinhaberin oder dem Kontoinhaber unterschrieben werden.
Bitte achten Sie darauf, dass die legitimierende Stelle Ihr Kreditangebot zusammen mit einer Kopie Ihres Ausweisdokumentes an uns weiterleitet. Wenn die Frist nicht eingehalten wird, erlischt das Kreditangebot.
Sie können uns das Angebot auch gerne per Kontaktformular oder Fax zusenden, um die Frist zu wahren.
Fax: 0228 8 31 75 22
Wenn uns Ihr Kreditangebot mit Identitätsprüfung im Original vorliegt, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über den Vertragsabschluss und die Auszahlungen an Sie können beginnen.
Auch das Foto muss gut erkennbar sein.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, persönlich zu erscheinen, zum Beispiel weil Sie im Ausland sind, legitimieren Sie sich bitte ausnahmsweise über Ihre kontoführende Bank in Deutschland.
Laden Sie sich dazu das Formular Bestätigung der Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz durch die kontoführende Bank(PDF, 117 KB, barrierefrei) herunter und drucken Sie es aus (Formularnummer 600 000 4363).
(Das Formular "Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz"“ aus Ihrem Kreditangebot wird dann nicht mehr gebraucht.)
Tragen Sie auf dem Formular als "Bescheidende Behörde" das Förderamt sowie dessen Aktenzeichen ein. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Konto für die Legitimation dasselbe ist, das Sie in Ihrem Antrag als Auszahlungskonto eingetragen haben.
Danach senden Sie bitte dieses Formular und die folgenden Unterlagen an Ihre kontoführende Bank in Deutschland:
Bitten Sie Ihre Bank, Ihre dort hinterlegten Identifizierungsdaten in das Formular zu übertragen und es zusammen mit einer Kopie Ihres dort hinterlegten Personaldokuments sowie den von Ihnen übersandten Unterlagen an die KfW zu senden.
Wurde das Angebot auf Abschluss eines AFBG-Vertrages nach dem 01.08.2020 erstellt, wird, sofern Sie nicht widersprechen, Ihr Konto online geführt.
(Vertragsangebote vor dem 01.08.2020 enthalten noch eine Vereinbarung für die Teilnahme am KfW-Online-Banking inklusive elektronischem Postkorb(PDF, 245 KB, nicht barrierefrei), die Sie im Original per Post oder als Scan per Kontaktformular einreichen können).
Für den Zugang zum Online-Banking erhalten Sie die erforderlichen Zugangsdaten per Post.
Im elektronischen Postkorb finden Sie unsere Mitteilungen an Sie und verwalten alle Ihre Dokumente und Aufträge.
Wenn Sie Ihre Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen haben, erlassen wir Ihnen auf Antrag 50 % des noch nicht zurückgezahlten Kredits für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Darlehen zum Lebensunterhalt und für das Meisterstück können dabei nicht berücksichtigt werden.
Nach der Bearbeitung erhalten Sie von uns eine Antwort über den Erlassbetrag und das Datum, zu dem der Erlassbetrag ausgebucht wird, in den elektronischen Postkorb Ihres Online-Kreditportals.
Weitere Details und einen alternativen Antragsweg finden Sie im Informationsblatt Leistungserlass(PDF, 116 KB, barrierefrei). Bitte nutzen Sie den alternativen Antragsweg nur in Ausnahmefällen. Über das Online-Banking können wir Ihren Antrag schneller bearbeiten und Sie vor allem direkt und unverzüglich informieren.
Als Existenzgründer erlassen Ihnen Bund und Länder das Restdarlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, wenn Sie
Weitere Details finden Sie im Informationsblatt Existenzgründungsteilerlass(PDF, 125 KB, barrierefrei)
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein, um den maximal möglichen Erlassbetrag zunächst für drei Jahre ab Existenzgründung zu stunden:
Mit Ablauf der 3-Jahres-Frist reichen Sie bitte das Antragsformular zum Darlehensteilerlass nach § 13b Abs. 2 AFBG(PDF, 305 KB, barrierefrei) zusammen mit den notwendigen Nachweisen ein.
Die Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie im Infoblatt(PDF, 117 KB, barrierefrei).
Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, stunden wir Ihr Darlehen zunächst für bis zu 12 Monate.
Bitte weisen Sie uns nach Ablauf dieses Zeitraumes nach, dass Sie die Voraussetzungen weiterhin erfüllen. So können wir für Sie die gestundeten Raten erlassen.
Für Ihren Antrag verwenden Sie bitte das Formular Antrag auf Stundung und Erlass(PDF, 761 KB, barrierefrei).
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz(PDF, 266 KB, nicht barrierefrei) | 600 000 4476 |
| Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz für abweichenden Kontoinhaber(PDF, 254 KB, barrierefrei) | 600 000 3535 |
| Bestätigung der Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz durch die kontoführende Bank(PDF, 117 KB, barrierefrei) | 600 000 4363 |
| Informationen zum/zur Kontoinhaber/in(PDF, 266 KB, barrierefrei) Ergänzung zum SEPA-Lastschrift-Mandat | 600 000 5082 |
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Auftrag zur Änderung der Kundendaten(PDF, 185 KB, nicht barrierefrei) | 600 000 2430 |
| Auftrag zur Änderung der Bankverbindung(PDF, 167 KB, barrierefrei) | 600 000 2716 |
| Selbstauskunft und Antrag auf Freistellung/Stundung/Ratenreduzierung(PDF, 761 KB, barrierefrei) | 600 000 0287 |
| Antrag auf Leistungserlass(PDF, 249 KB, barrierefrei) | 600 000 4783 |
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Antrag auf Existenzgründungs-Teilerlass(PDF, 305 KB, barrierefrei) | 600 000 4604 |
| Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz(PDF, 266 KB, nicht barrierefrei) | 600 000 4476 |
| Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz für abweichenden Kontoinhaber(PDF, 254 KB, barrierefrei) | 600 000 3535 |
| SEPA-Lastschrift-Mandat(PDF, 924 KB, barrierefrei) | 600 000 2715 |
| Informationen zum/zur Kontoinhaber/in(PDF, 266 KB, barrierefrei) Ergänzung zum SEPA-Lastschrift-Mandat | 600 000 5082 |
| Vollmacht für Darlehen der Bildungsfinanzierung(PDF, 938 KB, nicht barrierefrei) Dieses Formular kann nur auf dem Postweg eingereicht werden. | 600 000 3734 |
| Vereinbarung für die Teilnahme am KfW-Online-Banking inklusive elektronischem Postkorb(PDF, 245 KB, nicht barrierefrei) | 600 000 1455 |
| Nachweis über die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei Gründungen ab dem 01.07.2009(PDF, 2 MB, nicht barrierefrei) | 600 000 1611 |
| Informationen zur Mittelherkunft bei außerplanmäßigen Zahlungen(PDF, 361 KB, barrierefrei) | 600 000 5001 |
Die folgenden Beispiele zeigen, wie Sie das Aufstiegs-BAföG nutzen können.
Für einen Vollzeitmeisterschüler, ledig und ohne Kinder, mit einem Nebenverdienst in Höhe von 200 Euro sieht die staatliche Förderung so aus:
Kosten für Lehrgang und Prüfung: 12.000 Euro
Grundlage sind die tatsächlichen Kosten, der höchstmögliche Förderbetrag liegt bei 15.000 Euro.
Kosten für das Meisterstück: 1.500 Euro
Gefördert werden die tatsächlichen Kosten, der höchstmögliche Förderbetrag liegt bei 2.000 Euro.
Meisterschüler Michael M. hat einen zinsgünstigen Weiterbildungskredit in Höhe von 2.500 Euro von der KfW erhalten, das sich aus folgenden Teilen zusammensetzt:
Nachdem er die Meisterprüfung bestanden hat, stellt er bei uns einen Antrag auf Leistungserlass.
Nachdem wir seinen Antrag positiv beschieden haben, reduziert sich das Darlehen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren um 50 % (hier um 1.000 Euro), sodass er von seinem ursprünglich in Anspruch genommenen Darlehen nur noch 1.500 Euro zurückführen muss.
Der Darlehensteil für das Meisterstück kann durch den erfolgreichen Abschluss der Maßnahme nicht reduziert werden.
Holger H. besucht die Fachschule für Wirtschaft und hat einen Weiterbildungskredit über 8.000 Euro von der KfW erhalten. Mit diesem Darlehen finanziert er:
2 Jahre nach Abschluss als geprüfter Wirtschaftsfachwirt gründet er sein eigenes Unternehmen und stellt bei uns einen Antrag auf Stundung zur Sicherung seines Teilerlasses wegen Existenzgründung.
Dem formlosen Antrag fügt er eine Kopie seines Abschlusszeugnisses sowie der Gewerbeanmeldung bei. Die KfW erlässt daraufhin 50 % des noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Höhe von 3.500 Euro und stundet den verbleibenden Darlehensbetrag in Höhe von 3.500 Euro. Das restliche Darlehen in Höhe von 1.000 Euro zahlt er planmäßig mit 128 Euro monatlich zurück.
Nach drei Jahren weist Holger H. nach, dass er das Unternehmen noch im Haupterwerb betreibt, die überwiegende unternehmerische Verantwortung trägt und keine wesentlichen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht.
Dafür wird ihm das gesamte gestundete Darlehen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, also 3.500 Euro, erlassen.
Damit wurde das Darlehen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren vollständig erlassen. Die Rückzahlungssumme hat sich somit für Holger H. von 8.000 Euro auf 1.000 Euro verringert.
Hier finden Sie ganz schnell Antworten auf Ihre Fragen.
Die Legitimationsprüfung wird nach dem Geldwäschegesetz von allen inländischen Banken und Sparkassen durchgeführt.
Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie die Kosten für das Meisterstück bzw. die fachpraktische Arbeit werden 10 Kalendertage vor den im Rahmendarlehensvertrag angegebenen Fälligkeitsterminen ausgezahlt.
Fallen während Ihrer Fortbildung weitere Rechnungen an, reichen Sie diese bitte bei Ihrem Amt für Ausbildungsförderung ein, das sowohl Zuschüsse als auch Darlehensbeträge bewilligt. Sobald das Amt für Ausbildungsförderung uns informiert hat, schicken wir Ihnen ein Erhöhungsangebot zu.
Bitte schicken Sie das Angebot unterschrieben vor Fristende an uns zurück, dafür ist keine erneute Legitimation erforderlich.
Wenn Sie Ihre Maßnahme abgebrochen haben, wenden Sie sich bitte an Ihr Amt für Ausbildungsförderung..
Ja. Zahlen Sie Ihren Kredit gerne kostenlos vorzeitig teilweise oder vollständig zurück. Einen Nachlass für eine vorzeitige Rückzahlung gewähren wir nicht.
Beauftragen Sie den Einzug schnell und einfach im Online-Kreditportal unter "Konto" und "Außerplanmäßige Rückzahlung". Ihren gewünschten Betrag ziehen wir dann für Sie per Lastschrift ein.
Oder Sie überweisen Ihren gewünschten Betrag. IBAN und BIC finden Sie auf Ihren Darlehenskontoauszügen. Tragen Sie bitte als Zahlungsempfänger die "KfW Frankfurt" ein, im Verwendungszweck geben Sie Ihre Darlehenskontonummer an.
Dafür können Sie eine Freistellung oder eine Ratenreduzierung beantragen. Sobald wir Ihre Unterlagen geprüft haben, informieren wir Sie schriftlich.
So geht's mit Online-Banking:
Klicken Sie im Online-Kreditportal auf "Stundung/Freistellung beantragen".
Gehen Sie Schritt für Schritt die Fragen zum Antrag durch und laden am Ende alle notwendigen Dokumente hoch. Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihren elektronischen Postkorb, falls wir eine Frage zu Ihrem Antrag haben.
So geht's ohne Online-Banking:
Füllen Sie das Formular "Selbstauskunft zum Antrag auf Freistellung/ Stundung/Ratenreduzierung" aus und fügen Sie Nachweise zu Ihrer finanziellen Situation bei. Das ist zum Beispiel eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung, ein Arbeitslosen- oder Rentenbescheid oder ein Bescheid über den Bezug von Elterngeld. Senden Sie uns Ihren Auftrag über unser verschlüsseltes Kontaktformular.
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