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Der Förderkredit für Strom und Wärme
Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien – Standard finanzieren wir Investitionen in Deutschland und im Ausland, im Einzelnen:
Wir fördern die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen.
Wir fördern die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien, zum Beispiel:
Hinweis: Anlagen zur ausschließlichen Erzeugung von Wärme aus fester Biomasse werden nur bis zu einer Größe von weniger als 7,5 Megawatt Gesamtfeuerungsleistung am Standort mitfinanziert.
Wir fördern Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energiequellen gespeist werden
Wir fördern die Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot sowie die Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren, zum Beispiel:
Wir fördern Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung
Folgende Varianten stehen Ihnen zur Verfügung:
| Laufzeit | Tilgungsfreie Anlaufzeit | Zinsbindung | Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
|---|---|---|---|
| bis zu 5 Jahre | bis zu 1 Jahr | bis zu 5 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| bis zu 10 Jahre | bis zu 2 Jahre | bis zu 10 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| bis zu 15 Jahre | bis zu 3 Jahre | bis zu 15 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| bis zu 20 Jahre | bis zu 3 Jahre | bis zu 10 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| bis zu 20 Jahre | bis zu 3 Jahre | bis zu 20 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| bis zu 30 Jahre | bis zu 5 Jahre | bis zu 10 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
Wichtig: Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihres Standorts, Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten. Eine Übersicht der Preisklassen und Laufzeiten finden Sie in der Konditionenübersicht.
Berechnen Sie die Höhe der Raten und den Tilgungsplan mit unserem Tilgungsrechner.
Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrer Bank.
Wichtig: Beantragen Sie Ihren Förderkredit bei Ihrem Finanzierungspartner, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Für Ihren Antrag müssen Sie eine gewerbliche Bestätigung zum Antrag ausfüllen – selbstständig oder gemeinsam mit Ihrem Finanzierungspartner.

Sobald Sie die Zusage der KfW für Ihre Förderung bekommen haben, können Sie den Kreditvertrag beim Finanzierungspartner abschließen. Die Kreditsumme können Sie zeitnah abrufen – und mit Ihrem Vorhaben beginnen.
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Merkblatt KfW-Programm Erneuerbare Energien "Standard"(PDF, 144 KB, barrierefrei) | 600 000 0178 |
| Merkblatt Risikogerechtes Zinssystem(PDF, 210 KB, barrierefrei) | 600 000 0038 |
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Verwendungsnachweis(PDF, 1 MB, nicht barrierefrei) Dieses Formular müssen Sie nicht zwingend ausfüllen. Es ist als Arbeitshilfe gedacht. | 600 000 2331 |
Hier finden Sie schnell Antworten auf viele Fragen.
Für Zuschüsse sprechen Sie bitte das Landesförderinstitut Ihres Bundeslandes an oder nutzen Sie die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Sprechen Sie gerne auch Ihre Kommune auf einen möglichen Zuschuss an.
Ja. Sie sind als Privatperson antragsberechtigt, wenn Sie einen Teil des erzeugten Stroms einspeisen oder verkaufen.
Ein Einspeisevertrag ist nicht erforderlich.
Den Antrag stellen Sie bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen - also bevor Sie einen rechtlich bindenden Vertrag eingehen, zum Beispiel einen Kaufvertrag, schließen.
Ja, eine Dachsanierung kann mitfinanziert werden.
Ja, der Erwerb einer gebrauchten Photovoltaikanlage ist förderfähig.
Nein, Balkonkraftwerke und Steckeranlagen sind nicht förderfähig. Aufgrund Ihrer Leistung sind sie nicht darauf ausgelegt, den Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen.
Reine Kapitalbeteiligungen an z.B. Bürgermodellen fördern wir nicht.
Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen, die Teil einer größeren Anlage sind, sind nur förderfähig, wenn diese Teilanlage klar abgrenzbar ist und selbständig in der Lage ist Strom zu erzeugen.
Beispiele sind:
Wir bieten diesen Kredit zu beihilfefreien Zinskonditionen an. Der Zinssatz entspricht dem aktuellen EU-Referenzzinssatz.
Ja, die Mehrwertsteuer können Sie mitfinanzieren, wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Nein, um das Darlehen nutzen zu können, müssen Sie nicht unbedingt eigene Mittel einsetzen. Der Kredit ermöglicht eine 100 %-Finanzierung.
Dennoch empfehlen wir, auch eigene Mittel einzusetzen. Ihre Bonität wird vom Finanzierungspartner in der Regel besser eingestuft, wenn Sie zumindest einen Teil aus eigenen Mitteln finanzieren können. Dies hat einen positiven Effekt auf den Zinssatz.
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