Zuschuss Nr.458Bundesförderung für effiziente GebäudeHeizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 70 % der förder­fähigen Kosten
  • für Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohn­gebäuden in Deutsch­land
  • für den Kauf und Einbau einer neuen, klima­freundlichen Heizung

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

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Mit wenigen Klicks finden Sie heraus, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.

Seit Februar 2024 sind antragsberechtigt:

  • Eigentümerinnen oder Eigentümer von selbst­genutzten Ein­familien­häusern

Planmäßig ab Ende Mai 2024 sind antragsberechtigt:

  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
  • Wohnungseigentümer­gemeinschaften (WEG) mit Maß­nahmen am Gemein­schafts­eigentum

Planmäßig ab August 2024 sind antragsberechtigt:

  • Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern
  • Eigentümerinnen oder Eigentümer von Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften (WEG) mit Maß­nahmen am Sonder­eigentum

Ihren Antrag stellen Sie bei der KfW

Dafür gibt’s das Kundenportal „Meine KfW“. Hier erfahren Sie auch genau, wie der Antrags­prozess funktioniert.

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Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.