Ihr Fahrplan zum KfW-Effizienzhaus: Infos für energiebewusste Immobilienbesitzer
Schauen Sie sich Ihr Haus oder Ihre Wohnung einmal durch die Brille des Energiesparers an. Wie alt sind die Fenster, wann wurde die Heizung eingebaut? Ist die Außenfassade gedämmt, zieht es durch die Eingangs- oder Kellertür? Und: Sind Sie der Meinung, dass Ihre Heizkostenrechnung niedriger sein könnte?
Mit einer KfW-Förderung sparen Sie doppelt!
Als Haus- und Wohnungseigentümer profitieren Sie nicht nur von den besonders günstigen Konditionen der KfW-Förderprodukte. Mit einer dauerhaften Energieeinsparung belohnen Sie sich selbst: Allein die Dämmung der Fassade verringert den Energiebedarf um bis zu 21 %, die des Hausdachs um bis zu 14 %.
Die KfW fördert gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowohl einzelne Sanierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz als auch die energetische Komplettsanierung Ihrer Immobilie.
6 Schritte zur energieeffizienten Immobilie
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Wissen Sie bereits, ob Maßnahmen zur Reduzierung der Energiekosten in Ihrer Immobilie sinnvoll sind?
Wir empfehlen Ihnen, zuerst eine umfassende Energieberatung zu Ihrer Immobilie in Anspruch zu nehmen. Diese fördert das Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der "Vor-Ort-Beratung" mit attraktiven Zuschüssen. Die Beantragung der Förderung übernimmt Ihr Energieberater selbst. Sprechen Sie ihn einfach darauf an.
Einen qualifizierten Energieberater finden Sie in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de.
Außerdem bieten auch die Verbraucherzentralen geförderte Energieberatungen an. Telefon 01880 9 80 24 00
Ein bestehender Energieausweis kann Ihnen ebenfalls Anhaltspunkte darüber liefern, welche Maßnahmen erforderlich sind.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite EnergiespartippsNutzen Sie für Ihre Planungen auch den Sanierungskonfigurator.
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Eine feste Voraussetzung für unsere Förderung in den Programmen Energieeffizient Sanieren – Kredit (151, 152) und Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430) ist die Einbindung eines Sachverständigen für
- die Erstellung des Sanierungskonzepts und
- die anschließende Baubegleitung.
So werden Bauschäden infolge mangelnder Bauplanung und –ausführung vermieden und die energetischen Sanierungsmaßnahmen führen zum gewünschten Ergebnis.
Wählen Sie einen Sachverständigen aus der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de. Das kann, aber muss nicht derselbe Energieberater wie unter Schritt 1) sein.
Weitere Informationen: -
Finden Sie mit unserem Produktfinder die passende Förderung für Ihr Vorhaben. Der Produktfinder zeigt Ihnen auch, welche Förderprodukte miteinander kombinierbar sind.
Beispielsweise fördern wir die fachmännische Baubegleitung, die für die Programme Energieeffizient Sanieren – Kredit (151, 152) und Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430) nötig ist, mit unserem Zuschuss Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung (431). Diesen können Sie bis zu 3 Monate, nachdem Ihr Energieberater seine Rechnung gestellt hat, direkt bei uns beantragen. -
Sie können Ihren KfW-Förderkredit bequem über Ihren Finanzierungspartner beantragen. Nehmen Sie die von Ihrem Energieberater ausgefüllte „Bestätigung zum Antrag“ gleich zum Finanzierungsgespräch mit. Ihr Finanzierungspartner übernimmt alles Weitere für Sie.
Den Antrag für einen Investitionszuschuss stellen Sie direkt bei der KfW. Füllen Sie gemeinsam mit Ihrem Energieberater den Online-Antrag aus und schicken Sie diesen unterschrieben an uns zurück – zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises.
Generell gilt: Bitte beantragen Sie Ihren Förderkredit oder den Investitionszuschuss, bevor Sie mit den Sanierungsmaßnahmen beginnen oder neu sanierten Wohnraum kaufen. -
Wenn Ihnen die Förderzusage der KfW vorliegt, können Sie mit den Sanierungsmaßnahmen beginnen bzw. den Kaufvertrag schließen.
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Erstellen Sie bitte nach Abschluss der Sanierung zusammen mit Ihrem Energieberater die "Bestätigung nach Durchführung" und reichen Sie sie innerhalb von 9 Monaten nach Auszahlung des gesamten Kreditbetrags bei Ihrem Finanzierungspartner ein.
Bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus ist diese Bestätigung die Voraussetzung für die Gutschrift des Tilgungszuschusses auf Ihrem Darlehenskonto.
Wenn Sie einen Investitionszuschuss beantragt haben, senden Sie nach Abschluss des Sanierungsvorhabens den von Ihnen und Ihrem Energieberater unterschriebenen Verwendungsnachweis an die KfW. Nach deren Prüfung zahlen wir den Investitionszuschuss an Sie aus.
Den Zuschuss zur Baubegleitung, können Sie bis zu 3 Monate nach Rechnungslegung durch Ihren Energieberater direkt bei der KfW beantragen.
Der Sanierungskonfigurator
Der Sanierungskonfigurator wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) entwickelt.
Der Sanierungskonfigurator unterstützt Sie bei der Bewertung der energetischen Qualität Ihres Hauses oder Wohnung und hilft Ihnen bei der Planung, welche Sanierungsmaßnahmen sich für Sie rechnen würden.
So geht es: Nach der Eingabe einiger Gebäudedaten und der Auswahl möglicher Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie Informationen darüber, wie hoch die erreichte Energieeinsparung ist, um welchen Betrag die CO2-Emission damit gemindert wird, wie viel die Sanierung in etwa kostet und welche Fördermittel zur Verfügung stehen.
Die Förderung im Detail
Die folgenden Förderprodukte können für Ihr Vorhaben in Frage kommen. Informieren Sie sich jetzt über Details und Konditionen.
Energieeffizient Sanieren – Kredit
Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen
Das Wichtigste in Kürze
- -,-- % effektiver Jahreszins
- für alle, die Wohnraum energetisch sanieren oder sanierten Wohnraum kaufen
- bis 100.000 Euro für jede Wohneinheit beim KfW-Effizienzhaus oder 50.000 Euro bei Einzelmaßnahmen
- Geld sparen - weniger zurückzahlen: bis 27.500 Euro Tilgungszuschuss
- Alternativ können Sie als Privatperson das Zuschussprogramm 430 wählen.
Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss
Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen
Das Wichtigste in Kürze
- bis 30.000 Euro Zuschuss für jede Wohneinheit
- für private Eigentümer, die Wohnraum energetisch sanieren oder sanierten Wohnraum kaufen
- flexibel kombinierbar mit anderen Fördermitteln
Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit
Für die Umstellung von Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien
Das Wichtigste in Kürze
- -,-- % effektiver Jahreszins
- für alle, die ihre Heizungsanlage in Wohngebäuden auf erneuerbare Energien umstellen
- bis 50.000 Euro für jede Wohneinheit
- bis zu 10 Jahren Kreditlaufzeit bei festem Zinssatz

