Nachweis: Meldebestätigung

Wie sieht eine Melde­bestätigung aus? Worauf müssen Sie achten, damit beim Einreichen des Nach­weises alles passt? Hier erfahren Sie alles Wichtige.

Diese Angaben aus der Melde­bestätigung benötigen wir

  1. Das Einzugsdatum
  2. Die Adresse der Wohnung
  3. Die Angabe zur Nutzung der Wohnung als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz
  4. Die Angaben zu den im Haus­halt lebenden Personen mit Vor- und Nach­name sowie dem Geburts­datum

Hinweis: Sollte auf der Melde­bestätigung das Geburts­datum fehlen, dann laden Sie bitte zusätzlich die jeweilige Geburts­urkunde des im Antrag ange­gebenen Kindes hoch.

Muster einer Meldebestätigung – Angaben zur Wohnung

Muster einer Meldebestätigung
Die amtliche Meldebestätigung kann in jeder Gemeinde anders aussehen. Sie enthält aber in jedem Fall alle von uns benötigten Informationen.

Darauf müssen Sie achten

  • Das Baukinder­geld beantragen Sie nach Ihrem Einzug in das neue Wohn­eigentum. Nach dem Einzug hatten Sie 6 Monate Zeit, den Antrag auf Baukinder­geld zu stellen. Daher darf Ihr Einzugs­datum auf der Melde­bestätigung maximal 6 Monate vor Ihrem Antrags­datum liegen. Haben Sie Ihren Antrag vor Ihrem Einzug oder zu spät gestellt, ist eine Förderung nicht möglich.
  • Die Adresse der Wohnung in der Melde­bestätigung stimmt mit der Adresse des Wohn­eigentums in Ihrem Antrag überein.
  • Die Wohnung ist der Haupt- oder alleinige Wohnsitz für Sie, die im Antrag ange­gebenen Kinder sowie Ihres Ehe- oder Lebens­partners oder Ihres Partners aus einer ehe­ähnlichen Gemeinschaft.
  • Die im Antrag angegebenen Kinder leben in Ihrem Haushalt und sind in der Melde­bestätigung aufgeführt.
  • Enthält die Melde­bestätigung kein Geburts­datum, dann laden Sie bitte zusätzlich die Geburts­urkunden für die im Antrag ange­gebenen Kinder hoch.
  • Wurde zwischen dem Einzugs­datum in Ihr neues Wohn­eigentum und der Antrag­stellung für das Bau­kinder­geld ein Kind geboren, dass noch nicht in der Melde­bestätigung aufgeführt ist, dann laden Sie bitte zusätzlich die Geburts­urkunde des Kindes hoch.

Sonderfall: Sie kaufen Ihre bisher gemietete Wohnung

In diesem Fall benötigen wir eine nach Unter­zeichnung des notariellen Kauf­vertrags ausge­stellte Melde­bescheinigung von der Melde­behörde Ihrer Gemeinde.

Nachweis hochladen

Eine kurze Anleitung, was Sie bei der Erstellung der Datei beachten sollten, finden Sie hier.

Oder das Ganze als Video

Die Melde­bestätigung

Der Nachweis für Einzugs­datum, Adresse und mehr. Das Video erklärt, worauf es ankommt.

Der Grundbuch­auszug

Der Nachweis für Ihr Eigentum muss aktuell und vollständig sein. Weitere Infos im Video.

Der Einkommen­steuer­bescheid

Der Nachweis fürs Einkommen. Welche Bescheide brauchen Sie? Im Video erfahren Sie mehr.

Die Nachweise einreichen

Hochladen und einreichen – wie geht das genau? Alle Infos finden Sie im Video.