Wir fördern Modernisierungsmaßnahmen für Wohneigentum, mit denen Sie Barrieren reduzieren und Ihren Wohnkomfort erhöhen.
Den Einbau neuer Fenster- und Fenstertüren fördern wir ausschließlich im Produkt Energieeffizient Sanieren Kredit (151, 152) . Alternativ können Sie bei Einzelmaßnahmen den Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus den KfW-Zuschuss (430) wählen.
Wichtig: Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Zusätzlich fördern wir verschiedene Nebenarbeiten.
Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen (PDF, 1 MB, nicht barrierefrei)
Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Garten- bzw. Gerätehäuser sowie Garagen
- Ferienhäuser und -wohnungen, Boardinghäuser als Beherbergungsbetrieb
- Gewerblich genutzte Flächen/Gebäude
- Einrichtungen, die dem Heimordnungsrecht der Bundesländer unterliegen (siehe auch Merkblatt)
- Maßnahmen, die über die soziale Pflegeversicherung oder die private Pflege-Pflichtversicherung gefördert werden
Ausnahme: Wird eine Maßnahme (z. B. Badumbau) mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung gefördert, können andere Maßnahmen (z. B. Treppenlift) mit dem Zuschuss der KfW gefördert werden. - Digitale Geräte der Unterhaltungselektronik – zum Beispiel Smartphone oder Tablet