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Qualitätssicherung
Damit auch Ihr Bauvorhaben ein Erfolg wird
Als Bauherr möchten Sie Ihre Wohnqualität verbessern, Energie sparen und das Klima schonen. Wir wollen das auch. Damit Ihre Immobilie das angestrebte energetische Niveau tatsächlich erreicht, sichern wir die Qualität durch verschiedene Instrumente.
Es kommt nicht nur darauf an, Energie einzusparen: Wichtig sind auch Aspekte wie Brandschutz, hoher Wohnkomfort oder die Vermeidung von Schimmelpilz. All das muss miteinander in Einklang gebracht werden.
Dieser schwierigen Aufgabe sollten Sie nicht allein gegenüberstehen. Deshalb ist es seit 2014 Pflicht, einen Experten für Energieeffizienz in Ihr Bauvorhaben einzubinden. Er bietet Ihnen kompetente Beratung von der Planung bis zur Endabnahme der Maßnahmen.
Warum Sie ihn brauchen, was er macht und wie er Ihnen hilft - das erfahren Sie kompakt zusammengefasst im Video.
Einen zugelassenen Experten finden Sie in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes:
Für viele KfW-Förderprodukte gibt es technische Mindestanforderungen – eine Liste mit Vorgaben, die Sie für die Förderung einhalten müssen. Dazu gehören
- Berechnungsgrundlagen für die KfW-Effizienzhaus-Standards
- energetische Kennwerte für die Durchführung Ihrer Einzelmaßnahmen
- der Mindestumfang der Leistungen, die wir von Ihrem Experten für Energieeffizienz erwarten
Ihr Experte für Energieeffizienz kann mit dieser Anwendung die technischen Eckdaten Ihres Bauvorhabens überprüfen. Einen Ausdruck der Bestätigung zum Antrag benötigen Sie, wenn Sie mit einem Finanzierungspartner über die Förderung reden oder einen Investitionszuschuss bei der KfW beantragen.
Eine sorgfältige energetische Planung muss auch korrekt umgesetzt werden. Deshalb fördern wir die energetische Fachplanung und Baubegleitung von Sanierungsmaßnahmen. Dafür können Sie zusätzlich das Förderprodukt Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Baubegleitung (431) nutzen.
Zusätzliche Qualitätskontrolle
Zu unserer Qualitätssicherung gehören außerdem drei stichprobenhafte Kontrollmethoden:
Sorgfalt bei der Beauftragung ist wichtig
Genauso wichtig wie unsere Qualitätskontrolle ist, dass Sie Ihren Experten für Energieeffizienz und Baufirmen richtig beauftragen. Achten Sie darauf, alle Leistungen und Pflichten vertraglich genau zu regeln, um Missverständnisse zu vermeiden. Nur schriftlich festgehaltene Leistungen können Sie später auch einfordern.
Im Kaufvertrag muss der Verkäufer bestätigen, dass die Immobilie dem angegebenen KfW-Effizienzhaus-Standard entspricht. Für diese Schutzklausel können Sie unsere Musterformulierungen nutzen:
Altersgerecht Umbauen - Kredit (159) - Musterformulierung
Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss (455) - Musterformulierung
Energieeffizient Bauen – Kredit (153) - Musterformulierung
Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152) - Musterformulierung
Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430) - Musterformulierung
Ist Ihr Vorhaben richtig geplant?
Nach Abschluss der Planungsphase findet unsere erste große Qualitätskontrolle statt – die Berechnungsprüfung.
Das Ziel?
Wir prüfen Ihre Berechnungsunterlagen, um Fehler wie unzulässige Pauschalwerte rechtzeitig zu erkennen. Diese könnten dazu führen, dass Ihre Immobilie den gewünschten energetischen Standard nicht erreicht. Entdecken wir gravierende Fehler, können Sie Ihre Planung noch rechtzeitig anpassen.
Wen kontrollieren wir?
Da es sich um Zufallsstichproben handelt, kann jeder Kredit- und Zuschussnehmer für eine Berechnungsprüfung ausgewählt werden.
So läuft die Kontrolle ab
Wir fordern von Ihnen die energetischen Berechnungsunterlagen an. Unsere Fachleute prüfen dann, ob alle Angaben Ihres Experten für Energieeffizienz plausibel sind. Anschließend teilen wir Ihnen das Ergebnis über Ihren Finanzierungspartner mit. Zuschussnehmer informieren wir direkt.
Es ist für Sie selbst und für unsere Kontrolle sehr hilfreich, wenn Sie Ihr Bauvorhaben in einer Bauakte strukturiert dokumentieren. Achten Sie darauf, dass Ihr Experte für Energieeffizienz und die Baufirmen Ihnen vollständige Unterlagen übergeben.
Sie können auch Ihren Experten mit der Führung der Bauakte beauftragen. Diese Leistung fördern wir mit dem Zuschuss Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Baubegleitung (431)
Ist die Planung richtig umgesetzt?
Die zweite mögliche Qualitätskontrolle ist die Nachweisprüfung. Sie findet nach Abschluss der Bauarbeiten statt. Auch dafür ist es entscheidend, dass Ihre Unterlagen vollständig sind. Deshalb sollten Sie alle Rechnungen und Nachweise für mindestens zehn Jahre aufbewahren.
Wir prüfen stichprobenartig, ob der Experte für Energieeffizienz die durchgeführten Maßnahmen gemäß "Liste der förderfähigen Maßnahmen" geprüft und dokumentiert hat. Die Dokumentation sollte die Maßnahmen, die Kosten und die Adresse Ihrer Immobilie enthalten.
Muster für die Dokumentation (PDF, 957 KB, nicht barrierefrei)
Das Ziel?
Wir prüfen Ihre Rechnungen und Belege, um die Einhaltung der energetischen Kennwerte und die förderfähigen Kosten zu kontrollieren.
Wen kontrollieren wir?
Im Rahmen einer Zufallsstichprobe kann jeder Kredit- und Zuschussnehmer für die Nachweisprüfung ausgewählt werden.
So läuft die Kontrolle ab
Wir fordern von Ihnen die Rechnungen und die energetischen Nachweise an. Nach Prüfung der Unterlagen teilen wir Ihnen das Ergebnis über Ihren Finanzierungspartner mit. Zuschussnehmer informieren wir direkt.
Sind alle Maßnahmen vollständig und korrekt ausgeführt?
Die dritte mögliche Qualitätskontrolle findet bei Ihnen statt. Nach Abschluss der Bauarbeiten überzeugen wir uns dabei persönlich vom Ergebnis – mit einer Vor-Ort-Kontrolle.
Das Ziel
Wir möchten sichergehen, dass Ihr Bauvorhaben nach den Vorgaben umgesetzt wurde und dass Ihre Immobilie den gewünschten KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht hat. Dazu kontrolliert ein Fachprüfer bei Ihnen vor Ort, ob Ihre Immobilie die technischen Mindestanforderungen erfüllt.
Wen kontrollieren wir?
Auch bei der Vor-Ort-Kontrolle wählen wir Kredit- und Zuschussnehmer nach dem Zufallsprinzip aus. So kommt jeder für eine Überprüfung in Frage.
So läuft die Kontrolle ab
- Sie erhalten von uns ein Schreiben mit der Bitte, einen Gebäudefragebogen zu Ihrer Immobilie auszufüllen und bei der KfW einzureichen.
- Anschließend vereinbart ein von uns beauftragter Dienstleister mit Ihnen einen Termin. Die Vor-Ort-Kontrolle führt dann ein spezieller Fachprüfer durch.
- Das Ergebnis der Prüfung teilen wir Ihnen über Ihren Finanzierungspartner mit. Zuschussnehmer informieren wir direkt.
Antworten zur Qualitätskontrolle
Wenn Ihre Unterlagen oder Nachweise unvollständig sind, empfehlen wir, dass Sie sich an Ihren Experten für Energieeffizienz wenden. Er weiß, was Sie benötigen.
Prinzipiell sollten Sie alle für die Förderung relevanten Unterlagen bei sich zu Hause aufbewahren – für mindestens zehn Jahre. Als Bauherr sind Sie für die Dokumentation in einer Bauakte verantwortlich.
Bitte informieren Sie uns umgehend:
- per E-Mail an oder
- per Post an KfW Bankengruppe, Charlottenstraße 33/33a, 10117 Berlin.
Wir melden uns, ob eine Fristverlängerung möglich ist bzw. ob wir den Vor-Ort-Termin verschieben können.
Nein. Wir führen keine unangemeldeten Vor-Ort-Kontrollen durch.
- Sie erhalten vorab eine schriftliche Benachrichtigung – zusammen mit einem Gebäudefragebogen, den Sie bitte ausgefüllt zurückschicken.
- Anschließend vereinbart ein von uns beauftragter Fachprüfer den Besichtigungstermin mit Ihnen. Er überprüft vor Ort, ob alle geförderten Maßnahmen korrekt umgesetzt wurden. Der Termin dauert etwa 1,5 bis 2 Stunden.
- Das Ergebnis der Vor-Ort-Kontrolle erfahren Sie als Zuschussnehmer direkt von uns, als Kreditnehmer über Ihren Finanzierungspartner.
Je nach Förderung muss der Fachprüfer vor Ort die energetische Qualität des gesamten Gebäudes oder der vorgenommenen Einzelmaßnahmen bewerten können.
- Bitte sorgen Sie dafür, dass er bei der Besichtigung freien Zugang zu den relevanten Bauteilen und der Anlagentechnik des Hauses hat.
- Wenn Sie Ihre Immobilie vermietet haben, bitten Sie die Mieter, den Zugang zu ermöglichen.
Die Auswahl der Stichprobe erfolgt rein zufällig. Dabei können auch Vorhaben ausgewählt werden, bei denen der Kredit schon zurückgezahlt wurde.
Wenn Sie Mängel entdecken, empfehlen wir Ihnen, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen und Schadensersatzansprüche oder andere Konsequenzen zu prüfen.
Bei schwerwiegenden Mängeln in der Arbeit des Experten informieren Sie bitte die Koordinierungsstelle der Expertenliste.
Achten Sie immer darauf, in Ihren Verträgen mit Experten und Baufirmen unmissverständlich festzuhalten, welche Leistungen sie erbringen müssen.