Wo finden Sie den Wert „zu versteuerndes Einkommen“? Wie berechnen Sie das „zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen“? Und worauf müssen Sie achten, damit beim Einreichen des Nachweises alles passt? Hier erfahren Sie alles Wichtige.
Hinweis: Die Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung Ihres Finanzamts reicht als Nachweis nicht aus.
Um den Wert „durchschnittliches jährliches Haushaltseinkommen“ zu ermitteln, addieren Sie die Werte für das „zu versteuernde Einkommen“ der beiden relevanten Jahre (im Beispiel 2016 und 2017) für Sie und ggf. Ihren Partner. Dann teilen Sie die Summe durch 2 (Anzahl der Jahre).
Sie haben zum Beispiel für das Jahr 2016 nur einen gemeinsamen Einkommensteuerbescheid mit Ihrem Partner, von dem Sie zwischenzeitlich geschieden sind? Dann halbieren Sie den Wert aus dem Bescheid (50 %) und setzen diesen bei der Berechnung des „zu versteuernden Haushaltseinkommen“ als Ihr Einkommen für das Jahr 2016 an.
Ihr zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro bei einem Kind, plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind.
Bitte erstellen Sie aus allen Einkommensteuerbescheiden nur eine Datei zum Hochladen. Eine kurze Anleitung finden finden Sie hier.
Seite teilen
Um die Inhalte dieser Seite mit Ihrem Netzwerk zu teilen, klicken Sie auf eines der unten aufgeführten Icons.
Hinweis zum Datenschutz: Beim Teilen der Inhalte werden Ihre persönlichen Daten an das ausgewählte Netzwerk übertragen.
Datenschutzhinweise
Alternativ können Sie auch den Kurz-Link kopieren: kfw.de/s/deiBei4X
Link kopieren Link kopiert