Nachweis: Einkommen­steuer­bescheid

Wo finden Sie den Wert „zu versteuerndes Einkommen“? Wie berechnen Sie das „zu versteuernde jährliche Haushalts­einkommen“? Und worauf müssen Sie achten, damit beim Einreichen des Nachweises alles passt? Hier erfahren Sie alles Wichtige.

Diese Angaben aus dem Einkommen­steuer­bescheid benötigen wir

  1. Die Steuernummer.
  2. Den Namen der Person, für die der Bescheid ausge­stellt wurde
  3. Die Übereinstimmung der Angaben von Seite 1 und weiteren Seiten des Bescheids zu Steuer­nummer und Aus­stellungs­datum
  4. Den Wert „zu versteuerndes Einkommen“. In der Regel auf Seite 2 (bei umfang­reicheren Bescheiden auf Seite 3) des Einkommen­steuer­bescheids zu finden.

Hinweis: Die Lohn­steuer­bescheinigung Ihres Arbeit­gebers oder eine Nicht­veranlagungs­bescheinigung Ihres Finanz­amts reicht als Nachweis nicht aus.

Muster eines Einkommensteuerbescheids für das Jahr 2016

Seite 1 des Bescheids

Erste Seite eines Enkommensteuerbescheid für das Jahr 2016

Weitere Seite des Bescheids

Zweite Seite eines Enkommensteuerbescheid für das Jahr 2016

Darauf müssen Sie achten

  • Wir benötigen die Einkommen­steuer­bescheide Ihres Finanz­amts. Die Lohn­steuer­bescheinigung Ihres Arbeit­gebers oder eine Nicht­veranlagungs­bescheinigung Ihres Finanz­amts reicht als Nachweis nicht aus.
  • Bei einer Antrag­stellung im Jahr 2020 benötigen Sie die Einkommen­steuer­bescheide für die Jahre 2017 und 2018. Haben Sie Ihren Antrag 2021 gestellt, dann benötigen Sie die Bescheide von 2018 und 2019.
  • Der jeweilige Einkommen­steuer­bescheid wurde für Sie bzw. für Ihren Ehe- oder Lebens­partner oder Ihren Partner aus einer ehe­ähnlichen Gemein­schaft ausge­stellt. Maßgeblich ist hier Ihr Partner zum Zeit­punkt der Antrag­stellung für das Bau­kinder­geld.
  • Das zu versteuernde jährliche Haushalts­einkommen Ihres Haushalts beträgt maximal 90.000 Euro bei einem Kind. Für jedes weitere Kind kommen 15.000 Euro hinzu.
  • Auch ein negatives Einkommen (Wert „zu versteuerndes Einkommen“ ist negativ) ist ein Einkommen und wird bei der Berechnung des Durch­schnitts berücksichtigt.
  • Halten Sie unbedingt die Frist zur Einreichung der Nach­weise ein, sonst ver­fällt Ihr Zuschuss­antrag. Liegen Ihnen die Einkommen­steuer­bescheide Ihres Finanz­amtes noch nicht vor, dann laden Sie bitte vor Frist­ablauf statt der Einkommen­steuer­bescheide eine form­lose Erklärung im KfW-Zuschuss­portal hoch, warum die Steuer­bescheide noch nicht vorliegen.

Wie viele Steuerbescheide müssen Sie einreichen?

Zum Zeit­punkt der Antrag­stellung waren Sie Steuerlich waren Sie Anzahl der Steuer­bescheide, die Sie benötigen
allein­erziehendalleine veranlagt2
verheiratet oder in einer einge­tragenen Lebens­partnerschaftin beiden Jahren gemeinsam ver­anlagt2
verheiratet oder in einer einge­tragenen Lebens­partnerschaftin beiden Jahren getrennt ver­anlagt 4
verheiratet oder in einer einge­tragenen Lebens­partnerschaftin einem Jahr getrennt und in einem Jahr gemeinsam ver­anlagt3
in einer ehe­ähnlichen Gemeinschaftin beiden Jahren getrennt ver­anlagt4

Wie berechnet sich das durch­schnittliche jährliche Haushalts­einkommen?

Um den Wert „durchschnittliches jährliches Haushalts­einkommen“ zu ermitteln, addieren Sie die Werte für das „zu versteuernde Einkommen“ der beiden relevanten Jahre (im Beispiel 2016 und 2017) für Sie und ggf. Ihren Partner. Dann teilen Sie die Summe durch 2 (Anzahl der Jahre).

Beispiel­rechnungen für die verschiedenen Konstellationen

Steuerlich veranlagt Anzahl Bescheide
zu versteuerndes Einkommen für 2016 (in Euro)zu versteuerndes Einkommen für 2017 (in Euro)Summe (in Euro)Durchschnitt (in Euro)
allein­erziehend235.000,0036.000,0071.000,0035.500,00
verheiratet – gemeinsam ver­anlagt270.000,0075.000,00145.000,0072.500,00
verheiratet – getrennt ver­anlagt430.000,00 + 40.000,00-1.000,00 + 40.000,00109.000,0054.500,00
verheiratet – 2016 gemeinsam, 2017 getrennt370.000,0035.000,00 + 40.000,00145.000,0072.500,00
verheiratet – 2016 getrennt, 2017 gemeinsam330.000,00 + 40.000,0075.000,00145.000,0072.500,00
ehe­ähnliche Gemeinschaft – getrennt ver­anlagt430.000,00 + 40.000,0035.000,00 + 40.000,00145.000,0072.500,00

Besonderheit bei Scheidung

Sie haben zum Beispiel für das Jahr 2016 nur einen gemeinsamen Einkommen­steuer­bescheid mit Ihrem Partner, von dem Sie zwischen­zeitlich geschieden sind? Dann halbieren Sie den Wert aus dem Bescheid (50 %) und setzen diesen bei der Berechnung des „zu versteuernden Haushalts­einkommen“ als Ihr Einkommen für das Jahr 2016 an.

Höchstgrenze Haushaltseinkommen

Ihr zu versteuerndes jährliches Haushalts­einkommen beträgt maximal 90.000 Euro bei einem Kind, plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind.

Anzahl KinderFörderhöchstgrenze
190.000 Euro
2105.000 Euro
3120.000 Euro
4135.000 Euro
5150.000 Euro
... ...

Nachweise hochladen

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Oder das Ganze als Video

Der Einkommen­steuer­bescheid

Der Nachweis fürs Einkommen. Welche Bescheide brauchen Sie? Im Video erfahren Sie mehr.

Die Melde­bestätigung

Der Nachweis für Einzugs­datum, Adresse und mehr. Das Video erklärt, worauf es ankommt.

Der Grundbuch­auszug

Der Nachweis für Ihr Eigentum muss aktuell und vollständig sein. Weitere Infos im Video.

Die Nachweise einreichen

Hochladen und einreichen – wie geht das genau? Alle Infos finden Sie im Video.