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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Worst Performing Building (WPB) – die neue Gebäudekategorie

Seit dem 22.09.2022 gibt es im Rahmen der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) eine neue Gebäude­kategorie: das „Worst Performing Building“ (WPB). Für die Sanierung eines WPB zu einem Effizienz­haus oder einem Effizienz­gebäude erhalten Sie einen Extra-(Tilgungs-)Zuschuss von 10 %. Erfahren Sie, was sich hinter dem Begriff verbirgt und in welchen Fällen Sie den Bonus beantragen können.

Was ist ein Worst Performing Building?

Als WPB gelten sowohl Wohn- als auch Nicht­wohn­gebäude, die hinsichtlich des energetischen Sanierungs­zustands zu den schlechtesten 25 % der Gebäude in Deutschland gehören.

Als Kriterium dient

  • ein gültiger Energie­ausweis
  • oder das Baujahr des Gebäudes und der Sanierungs­zustand der Außen­wand.

So definieren wir ein WPB über den Energieausweis

Die Definition per Energie­ausweis hängt davon ab, ob es sich bei Ihrer Immobilie um ein Wohn­gebäude oder ein Nicht­wohn­gebäude handelt.

Bitte beachten Sie: Der Energie­ausweis muss gültig sein – das Gültigkeits­datum darf zum Zeit­punkt der Antrag­stellung also noch nicht über­schritten sein. Der Energie­ausweis muss zudem den Zustand unmittelbar vor der Sanierung zum Effizienz­haus oder zum Effizienz­gebäude beschreiben.

So definieren wir ein WPB über das Baujahr und den Sanierungs­zustand der Außenwand

Wenn Ihr Gebäude 1957 oder früher gebaut wurde und mindestens 75 % der Außen­wand­fläche nicht energetisch saniert sind, zählt Ihre Immobilie zu den Worst Performing Buildings. Diese Einstufung ist dann unabhängig von der im Energie­ausweis.

Folgende Maßnahmen gelten nicht als energetische Sanierung:

  • Instandsetzungs- oder Modernisierungs­maßnahmen an einer Außen­wand (einschließlich Wärme­dämmung), die bis einschließlich 31.12.1983 umgesetzt wurden
  • Erneuerung oder Instand­setzung des Fassaden­putzes
  • Aufbringen eines Wärme­dämmputzes

Was ist der Worst-Performing-Buildings-Bonus?

Der neue Bonus wurde im Rahmen der Bundes­förderung für effiziente Gebäude in den Förder­produkten „Wohngebäude – Kredit“ (261), „Nichtwohngebäude – Kredit“ (263), „Kommunen – Kredit“ (264) und „Kommunen – Zuschuss“ (464) eingeführt. Sie erhalten den WPB-Bonus, wenn Ihre Immobilie die Anforderungen an ein Wort Performing Building erfüllt und im Zuge der Sanierung eine der folgenden Effizienz­haus-Stufen bzw. Effizienz­gebäude-Stufen erreicht:

Der Bonus beträgt 10 % der Kosten, die Sie in die Sanierung investiert haben, und wird Ihnen als Tilgungszuschuss oder direkt ausgezahlter Zuschuss gut­ge­schrieben.

Gut zu wissen: Den WPB-Bonus können Sie zusätzlich mit der Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse), der Nachhaltig­keits-Klasse (NH-Klasse) und dem Bonus für die Serielle Sanierung kombinieren.

Bitte beachten Sie: Sollten Sie den Bonus für das Worst Performing Building mit dem Bonus für die Serielle Sanierung kombinieren, dann werden die beiden Boni in Summe auf eine Förderung von 20 % begrenzt.

Fördermittel beantragen – nur mit Energieeffizienz-Experten

Bei energetischen Bau­maßnahmen ist gute Planung wichtig. Deshalb lohnt es sich, fach­kundige Unter­stützung zu nutzen: Ziehen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz hinzu. Diese Unterstützung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie eine Förderung beantragen möchten. Und mit fachlicher Unter­stützung können Sie auch schnell ermitteln, ob sich Ihre Immobilie als WPB klassifizieren lässt.

Gut zu wissen: Für diese Bau­begleitung erhalten Sie eine zusätzliche Förderung. Zugelassen sind alle Expertinnen oder Experten für Energie­effizienz, die in der Experten­liste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.

Experten für Energieeffizienz finden

Hier geht’s zu Ihrer Förderung

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  • Wohngebäude – Kredit

    Kredit

    261

    Haus und Wohnung energieeffizient sanieren

    • bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohn­einheit für ein Effizienzhaus – für Sanierung und Kauf
    • weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss
    • zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung
  • Nichtwohngebäude – Kredit

    Kredit

    263

    Gebäude energieeffizient sanieren

  • Kommunen – Kredit

    Kredit

    264

    Energieeffizient sanieren

    • bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Wohngebäude
    • bis zu 45 % Tilgungszuschuss
    • zusätzliche Förderung möglich, zum Beispiel für Baubegleitung
  • Kommunen – Zuschuss

    Zuschuss

    464

    Energieeffizient sanieren

    • Zuschuss bis zu 4 Mio. Euro für Nichtwohn­gebäude
    • Zuschuss bis zu 60.000 Euro je Wohneinheit für Wohn­gebäude