Sanierungsbedürftiges Altbaugebäude bei gutem Wetter

    Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

    Worst Performing Building (WPB) – die neue Gebäudekategorie

    Seit dem 22.09.2022 gibt es im Rahmen der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) eine neue Gebäude­kategorie: das „Worst Performing Building“ (WPB). Für die Sanierung eines WPB zu einem Effizienz­haus oder einem Effizienz­gebäude erhalten Sie einen Extra-(Tilgungs-)Zuschuss von 10 %. Erfahren Sie, was sich hinter dem Begriff verbirgt und in welchen Fällen Sie den Bonus beantragen können.

    Was ist ein Worst Performing Building?

    Als WPB gelten sowohl Wohn- als auch Nicht­wohn­gebäude, die hinsichtlich des energetischen Sanierungs­zustands zu den schlechtesten 25 % der Gebäude in Deutschland gehören.

    Als Kriterium dient

    • ein gültiger Energie­ausweis
    • oder das Baujahr des Gebäudes und der Sanierungs­zustand der Außen­wand.

    So definieren wir ein WPB über den Energieausweis

    Die Definition per Energie­ausweis hängt davon ab, ob es sich bei Ihrer Immobilie um ein Wohn­gebäude oder ein Nicht­wohn­gebäude handelt.

    Bitte beachten Sie: Der Energie­ausweis muss gültig sein – das Gültigkeits­datum darf zum Zeit­punkt der Antrag­stellung also noch nicht über­schritten sein. Der Energie­ausweis muss zudem den Zustand unmittelbar vor der Sanierung zum Effizienz­haus oder zum Effizienz­gebäude beschreiben.

    So definieren wir ein WPB über das Baujahr und den Sanierungs­zustand der Außenwand

    Wenn Ihr Gebäude 1957 oder früher gebaut wurde und mindestens 75 % der Außen­wand­fläche nicht energetisch saniert sind, zählt Ihre Immobilie zu den Worst Performing Buildings. Diese Einstufung ist dann unabhängig von der im Energie­ausweis.

    Folgende Maßnahmen gelten nicht als energetische Sanierung:

    • Instandsetzungs- oder Modernisierungs­maßnahmen an einer Außen­wand (einschließlich Wärme­dämmung), die bis einschließlich 31.12.1983 umgesetzt wurden
    • Erneuerung oder Instand­setzung des Fassaden­putzes
    • Aufbringen eines Wärme­dämmputzes

    Was ist der Worst-Performing-Buildings-Bonus?

    Der neue Bonus wurde im Rahmen der Bundes­förderung für effiziente Gebäude in den Förder­produkten „Wohngebäude – Kredit“ (261), „Nichtwohngebäude – Kredit“ (263), „Kommunen – Kredit“ (264) und „Kommunen – Zuschuss“ (464) eingeführt. Sie erhalten den WPB-Bonus, wenn Ihre Immobilie die Anforderungen an ein Wort Performing Building erfüllt und im Zuge der Sanierung eine der folgenden Effizienz­haus-Stufen bzw. Effizienz­gebäude-Stufen erreicht:

    Der Bonus erhöht den Tilgungs­zuschuss bzw. Zuschuss für Ihre geförderte Maß­nahme um 10 Prozent­punkte.

    Gut zu wissen: Den WPB-Bonus können Sie zusätzlich mit der Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse), der Nachhaltig­keits-Klasse (NH-Klasse) und dem Bonus für die Serielle Sanierung kombinieren.

    Bitte beachten Sie: Sollten Sie den Bonus für das Worst Performing Building mit dem Bonus für die Serielle Sanierung kombinieren, dann werden die beiden Boni in Summe auf eine Förderung von 20 % begrenzt.

    Fördermittel beantragen – nur mit Energieeffizienz-Experten

    Bei energetischen Bau­maßnahmen ist gute Planung wichtig. Deshalb lohnt es sich, fach­kundige Unter­stützung zu nutzen: Ziehen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz hinzu. Diese Unterstützung benötigen Sie auf jeden Fall, wenn Sie eine Förderung beantragen möchten. Und mit fachlicher Unter­stützung können Sie auch schnell ermitteln, ob sich Ihre Immobilie als WPB klassifizieren lässt.

    Gut zu wissen: Für diese Bau­begleitung erhalten Sie eine zusätzliche Förderung. Zugelassen sind alle Expertinnen oder Experten für Energie­effizienz, die in der Experten­liste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.

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