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Zuschuss

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Digitalisierung Öffentlicher Gesundheitsdienst - Zuschuss

Investieren Sie in die Digitalisierung der Gesundheitsämter

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss für Investitionen in die digitale Ausstattung der Gesundheits­ämter sowie die Ent­wicklung von digitalen Services
  • Grundlage für die Ermittlung des Zuschuss­betrags ist eine Fehl­bedarfs­finanzierung
  • der Zuschuss­betrag entspricht zu 100 Prozent dem Fehl­bedarf

Die Gewährung der Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfüg­barkeit von Bundes­mitteln. Ein Rechts­anspruch auf die Förderung besteht nicht.

Rotes Ausrufezeichen

Anträge können aktuell nicht gestellt werden

Eine Antragstellung in diesem Zuschussprogramm ist aktuell nicht möglich. Wir informieren an dieser Stelle, sobald wieder Förder­möglich­keiten zur Verfügung stehen.

Gefördert durch

Logo des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

Kontakt

Haben Sie noch Fragen?

0800 539 9008
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Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr