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Bundesförderung für effiziente Gebäude

Kredit

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Wohngebäude – Kredit

Haus und Wohnung energieeffizient sanieren

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit ab -,-- % effektivem Jahreszins für Sanierung und Kauf
  • bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohn­einheit für ein Effizienzhaus
  • weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss
  • zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

Neues Förderkonzept für erneuerbares Heizen

Der Deutsche Bundestag hat am 8. September die 2. Novelle des Gebäude­energie­gesetzes beschlossen. Ein zentraler Baustein des Gesetzes ist die Reduzierung von Treib­hausgas-Emissionen bei der Wärme­versorgung im Gebäude­sektor durch die verstärkte Nutzung Erneuer­barer Energien. Die Bundes­regierung beabsichtigt, die Immobilien­eigentümerinnen und -eigentümer bei den hierfür not­wendigen Investitionen finanziell zu unter­stützen.

Die Einzel­heiten der Förderung werden in einer Richt­linie festgelegt und nach ihrer Verab­schiedung veröffentlicht. Derzeit ist die KfW mit der Bundes­regierung in einem engen Dialog, wie sie die Umsetzung der geplanten Förderung best­möglich unter­stützen kann. Sobald die Inhalte feststehen, werden wir Sie auf dieser Seite und in unserem Newsletter informieren.

Die bestehenden Förderungen zu energetischen Sanierungs­maßnahmen sowie Komplett­sanierungen zum Effizienzhaus bleiben erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundes­ministeriums für Wirtschaft und Klima­schutz (BMWK).

Energieeffizienz-Experten beauftragen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Energie­effizienz-Expertin oder einen Energie­effizienz-Experten einbinden – zu finden in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

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