Pressemitteilung vom 30.03.2016 / KfW, Inlandsförderung

Erweiterte Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen ab 01.04.2016

  • Einführung Kreditvariante für Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen
  • Ausweitung der förderfähigen Maßnahmen

Ab 01. April 2016 erweitert die KfW die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen“. Eigentümer und Mieter können neben Zuschüssen nun auch zinsgünstige Kredite für die Förderung von einzelnen Einbruchschutzmaßnahmen in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit in Anspruch nehmen und bei ihrer Hausbank beantragen.

Bislang erfolgte die Förderung in Form von Zuschüssen bis maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit, die aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) finanziert werden. Seit Programmstart im November 2015 wurden bereits mehr als 10.000 Anträge zugesagt, z. B. für die Nachrüstung von Haus- und Wohnungseingangstüren.

„Mit dem weiter verbesserten Förderangebot für Einbruchschutzmaßnahmen können Mieter und Eigentümer nun noch flexibler in die Sicherheit der eigenen vier Wände investieren“, so Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.

Zusätzlich wurde der Katalog der förderfähigen Maßnahmen erweitert. Förderfähig sind u.a.:

  • Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster
  • Einbau und Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren
  • Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen oder Bewegungsmeldern

Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite www.kfw.de/einbruchschutz oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002 erhältlich.

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Sybille Bauernfeind

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