Meldung vom 08.03.2019 / KfW, KfW Entwicklungsbank

Stellungnahme zu den Vorwürfen betreffend den Nationalpark Salonga in der DR Kongo

Die KfW nimmt die Vorwürfe bezüglich Menschenrechtsverletzungen im Nationalpark Salonga in der DR Kongo sehr ernst und verabscheut jegliche Form von Gewalt.

KfW-Engagement im Nationalpark Salonga

Im Auftrag der Bundesregierung unterstützt die KfW seit 2008 die kongolesische Naturschutzbehörde Institut Congolais pour la Conservation de la Nature (ICCN) im Bereich des Naturschutzes mit bisher 46 Mio. EUR. Ziel der Schutzgebietsvorhaben ist die Verbesserung des Managements der Schutzgebiete in Kooperation mit der lokalen Bevölkerung als primärer Zielgruppe.

Als zweitgrößtes tropisches Regenwaldgebiet der Welt bilden die Wälder des Kongobeckens einen der wichtigsten verbleibenden natürlichen Kohlenstoffspeicher und bieten Lebensraum für eine extrem reichhaltige und vielfältige Flora und Fauna. Sie sind somit von herausragender Bedeutung für das globale Klima und den Biodiversitätserhalt und stellen ein wichtiges globales Gut dar. Für den Erhalt der Biodiversität und die langfristige Sicherung essentieller Ökosystemleistungen ist neben einem professionellen Parkmanagement die Einbeziehung der lokalen Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Die Projektkonzeptionen werden diesbezüglich kontinuierlich weiterentwickelt. Die Unterstützung der Partner bei der Etablierung internationaler Standards stellt dabei ein Kernanliegen dar. Gerade in fragilen Kontexten stellt dies jedoch eine besondere Herausforderung dar. So zeichnet sich die DR Kongo durch in vielen Regionen fehlende staatliche Ordnung und eine volatile Sicherheitssituation aus.

Der Salonga Nationalpark (Parc National de la Salonga – PNS) ist eines von derzeit sechs Schutzgebieten, die im Rahmen der Kooperation mit ICCN unterstützt werden. Die konkrete Förderung des PNS begann im Jahr 2016 und beläuft sich seitdem auf insgesamt rund 5,4 Mio. EUR. Sie umfasst neben Beratungsleistungen insbesondere die Finanzierung von Infrastruktur, Aus- und Fortbildung, leistungsbezogene Bezahlung sowie die Ausstattung des Parkpersonals (z.B. mit Ferngläsern, Fahrzeugen o.ä. – Waffen oder Munition gehören ausdrücklich nicht dazu) sowie die Begleitung des Trägers in Hinblick auf die Umsetzung der internationalen Standards, z.B. die Einführung eines den internationalen Standards entsprechenden Beschwerdemechanismus. Die Aus- und Fortbildungskomponenten beinhalten explizit menschenrechtsrelevante Inhalte.

Einbeziehung der lokalen Bevölkerung

Die lokale Bevölkerung wird in Absprache und Ergänzung zum Engagement anderer Geber, insbesondere der EU-Kommission, insbesondere unterstützt durch:

  • die Einbindung der lokalen Bevölkerung in das Parkmanagement über Gemeindevertretungen, z.B. in Form von regelmäßig stattfindenden Treffen von Parkmanagement und Vertretern der lokalen Gemeinden,
  • die Schaffung von Verdienstmöglichkeiten über Anstellungen und ggf. Ausbildung im Bereich des Parkmanagements (z.B. als Parkwächter, Fährtenleser, Bauarbeiter, etc.) sowie
  • gezielte Fördermaßnahmen für die lokale Bevölkerung (z.B. Instandsetzung von Schulen oder auch die Rehabilitierung von Straßen, Pisten oder Brücken).

Der Träger der Maßnahmen ICCN wird bei der Durchführung der Maßnahmen durch den WWF Deutschland im Rahmen eines Consultingvertrages unterstützt, der aus Mitteln der finanziellen Zusammenarbeit finanziert wird.

Reaktion auf den Vorwurf der potenziellen Menschenrechtsverletzungen

Die Vorwürfe zu potenziellen Menschenrechtsverletzungen im Umfeld des Salonga Nationalparks (PNS) wurden der KfW im Mai 2018 durch Rainforest Foundation UK (RFUK) bekannt gemacht und beziehen sich überwiegend auf einen Zeitraum von 2002 bis 2015/2016, also vor dem Beginn der deutschen Unterstützung. Die KfW hat im Juni 2018 dazu unmittelbar Stellung bezogen und den Projektträger, die kongolesische Naturschutzbehörde Institut Congolais pour la Conservation de la Nature (ICCN) sowie den WWF als Ko-Manager des PNS um Weiterverfolgung der Vorwürfe aufgefordert. Gleichzeitig wurden bei RFUK weitere Informationen angefragt. Diese wurden zwischen September und November 2018 zur Verfügung gestellt. Bereits vor Veröffentlichung der Vorwürfe in der Presse hat die KfW einen Austausch mit RFUK und WWF initiiert. In diesem Austausch wurde vereinbart, dass ICCN und WWF unter Begleitung einer lokalen RFUK-Partner-Nichtregierungsorganisation eine Vor-Ort-Untersuchung der Vorwürfe durchführen. Diese Untersuchung wurde teilweise aus dem Vorhaben der Finanziellen Zusammenarbeit finanziert. Die Mission fand im Februar 2019 statt. Der Entwurf des Untersuchungsberichts ist Anfang April bei der KfW eingegangen. Wenn die fertige Studie sowie die Erkenntnisse aus den durch den WWF veranlassten unabhängigen Untersuchungen vorliegen, wird die KfW in enger Abstimmung mit dem BMZ die dann gegebenenfalls notwendigen Konsequenzen ziehen.

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Dr. Charis Pöthig

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