Meldung vom 03.07.2018 / KfW, Nachhaltigkeit

KfW-Nachhaltigkeitsbericht 2017

Ohne den Schutz und die Förderung der Menschenrechte kann es keine nachhaltige Entwicklung geben

Der KfW-Nachhaltigkeitsbericht 2017 - erstmalig ein reiner Online-Bericht - ist zweigeteilt, um verschiedene Lesergruppen zielgerichtet zu informieren: Das heute erscheinende Magazin richtet sich u.a. an unsere Kunden und die interessierte Öffentlichkeit. Der sogenannte „GRI-Bericht“ ist faktenorientiert und spricht die Fachöffentlichkeit, Analysten und Investoren an.

Der rote Faden des Magazins ist in diesem Jahr das Thema Menschenrechte. Aufgegriffen wird neben der Entstehungsgeschichte der internationalen Menschenrechtsabkommen auch der Einfluss von Menschenrechten auf die Entwicklungszusammenarbeit. Wie kann Finanzielle Zusammenarbeit sie stärken? Wie sichert die KfW Bankengruppe bei ihren Finanzierungen ihren Schutz? Auch der Beitrag der weltweiten Digitalisierung zur Umsetzung der Menschenrechte wird näher beleuchtet.

Gerade bei diesem sensiblen Thema war es wichtig, persönlich mit unseren Stakeholdern zu sprechen. Gemeinsam mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft diskutierten Vertreter der KfW in offener Atmosphäre über den Schutz und die Fördermöglichkeiten für Menschenrechte. Die Empfehlungen der Teilnehmer berücksichtigt die KfW bei der Weiterentwicklung des eigenen Nachhaltigkeitsengagements.

Der GRI-Bericht stellt zum Beispiel das Nachhaltigkeitsmanagementsystem der KfW vor, Mitarbeiterthemen, unseren nachhaltigen Investmentansatz oder den betrieblichen Umweltschutz. In ihn integriert ist auch die nichtfinanzielle Erklärung (NFE) der KfW Bankengruppe gemäß CSR-Richtlinienumsetzungsgesetz (CSR-RUG). Das Gesetz verpflichtet große Unternehmen und Kreditinstitute dazu, Angaben zu nichtfinanziellen Aspekten zu machen. Hierzu zählt das Gesetz Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Weiterhin ist zu entsprechenden Risiken sowie zu Strategien und Maßnahmen des zugehörigen Risikomanagements zu berichten. Die integrierte NFE ließ die KfW freiwillig extern von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY prüfen.

Der GRI-Bericht wurde nach dem internationalen Rahmenwerk der Global Reporting Initiative (GRI) erstellt und erfüllt die höchste Anforderungsstufe „comprehensive“. Er steht als separates PDF-Dokument auf der KfW-Internetseite zum Download zur Verfügung.

Auf der Grundlage ihrer Berichterstattung gibt die KfW zudem die Entsprechenserklärung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) ab.

Hier finden Sie beide Teile des Nachhaltigkeitsberichts 2017.

Kontakt

KfW Bankengruppe

Nachhaltigkeit

Konzernbeauftragter Nachhaltigkeit:
Dr. Karl Ludwig Brockmann.