Tipp: Aktivieren Sie Javascript, damit Sie alle Funktionen unserer Website nutzen können.
Grundsätze der Beschwerdebearbeitung
Wir wollen, dass Sie mit den Leistungen der KfW zufrieden sind. Falls dies einmal nicht der Fall sein sollte, ist uns Ihr kritisches Feedback wichtig. Wir gehen auf jede Beschwerde individuell ein. Ihre Beschwerde hilft uns zudem, wiederkehrende Probleme zu erkennen, anzugehen und so unseren Service sowie unsere Leistungen noch kundenfreundlicher zu gestalten.
Wie können Sie Kontakt aufnehmen?
Inland
Im Bereich Inlandsförderung erreichen Sie uns über folgende Wege.
- Telefonisch unter einer der auf der Kontaktseite genannten kostenfreien Servicenummern
- Online über unser Beschwerdeformular
- Schriftlich an:
KfW Bankengruppe
Beschwerdemanagement
53170 Bonn
Bitte beschreiben Sie Ihr Anliegen möglichst konkret und geben das Förderprodukt sowie – falls vorhanden – Ihre KfW-Geschäftspartnernummer oder Kundennummer an. Zur Bearbeitung Ihrer Anfrage benötigen wir folgende Kontaktdaten von Ihnen:
- Adresse
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
International
Die Kontakte für internationale Finanzierungen finden Sie auf der englischsprachigen Kontaktseite der KfW.
Wie geht es weiter?
Unser zentrales Beschwerdemanagement koordiniert die Klärung Ihres Anliegens unter Einbindung aller erforderlichen Stellen in der KfW und sorgt für eine umgehende Bearbeitung. In der Regel beantworten wir Ihre Beschwerde zeitnah. Wenn wir feststellen, dass wir für eine gründliche Klärung länger brauchen, informieren wir Sie darüber.
Streitschlichtungsverfahren
Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der KfW aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, im Kapitel des BGB zu Verbraucherdarlehen (§ 491 bis 508 BGB), betreffend Zahlungsdienste in §§ 675 c bis 676 c BGB, der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft ("Preisverordnung") und der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 ("SEPA-Verordnung") besteht die Möglichkeit, ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren einzuleiten. Beschwerden sind in Textform unter kurzer Schilderung des Sachverhalts unter Beifügung der zum Verständnis und zur Prüfung erforderlichen Unterlagen zu richten an
Deutsche Bundesbank
Schlichtungsstelle
Postfach 11 12 32
60047 Frankfurt am Main
www.bundesbank.de
Darüber hinaus gilt folgendes für KfW-Zuschüsse an Verbraucher aus den Produkten:
- Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)
- Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Baubegleitung (431)
- Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle (433)
- Barrierereduzierung - Investitionszuschuss (455-B)
- Einbruchschutz - Investitionszuschuss (455-E)
- Baukindergeld (424)
Für ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten aus einem Vertrag zwischen der KfW und einem Verbraucher über die Gewährung eines Zuschusses aus diesen Produkten oder das Bestehen eines solchen Vertragsverhältnisses wäre die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. zuständig.
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Tel. 07851 7957 940
Fax 07851 7957 941
www.verbraucher-schlichter.de
Die KfW beteiligt sich nicht an Streitschlichtungsverfahren bei dieser Verbraucherschlichtungsstelle. Es besteht dazu keine gesetzliche Verpflichtung.
Das Recht, die ordentlichen Gerichte anzurufen, wird durch ein Schlichtungsverfahren nicht eingeschränkt.