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Zuschuss

455-E

Einbruchschutz – Investitions­zuschuss

Für besseren Einbruchschutz

Das Wichtigste in Kürze

  • diesen Zuschuss können Sie nicht mehr beantragen
  • Zuschussempfängerinnen und -empfänger finden hier weiterhin die wichtigsten Infos, Dokumente und Formulare

Keine Antragstellung möglich – die Förderung wurde eingestellt

Eine Antragstellung ist dauerhaft nicht mehr möglich.

Bereits zugesagte Anträge sind nicht betroffen:

Haben Sie schon eine Zusage/Antrags­be­stäti­gung er­halten? Dann ist Ihr Zu­schuss für Sie reser­viert. Wir zahlen ihn aus, sobald Sie die Ein­haltung der Förder­voraus­setzungen nach­weisen.

Sie möchten Maßnahmen zum Einbruchschutz umsetzen? Dann können Sie dafür unseren Kredit Altersgerecht Umbauen (159) nutzen.

Gefördert durch

Logo des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Kontakt

Haben Sie noch Fragen?

Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.

0800 539 9002
kostenfreie Servicenummer
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr