Meldung vom 02.02.2026 / KfW, Inlandsförderung
KfW verbessert Förderung für genossenschaftliches Wohnen
- Der Förderhöchstbetrag steigt von 100.000 auf 150.000 Euro.
- Der Tilgungszuschuss verdoppelt sich von 7,5 auf 15 Prozent und beträgt jetzt maximal 22.500 Euro.
- Die Änderungen gelten ab dem 3. Februar
Ab dem 3. Februar verbessert die KfW die Förderung für den Kauf von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzte Wohnungen: Der Förderhöchstbetrag des Kredits steigt von 100.000 auf 150.000 Euro. Gleichzeitig erhöht sich der Tilgungszuschuss von 7,5 auf 15 Prozent und beträgt künftig maximal 22.500 Euro.
Der Kredit unterstützt den Erwerb von Genossenschaftsanteilen – sowohl beim erstmaligen Kauf als auch beim späteren Erwerb zusätzlicher Anteile, wenn diese zur Selbstnutzung erforderlich sind. Gefördert werden alle damit verbundenen Kosten für Neubau und Bestandsimmobilien.
Die reguläre Abruffrist beträgt künftig 12 Monate. Nicht ausgeschöpfte Kreditbeträge verlängern sich ohne Antrag automatisch um bis zu 24 Monate.
Das neue Merkblatt ist ab dem 3. Februar gültig und ist ab sofort im KfW-Partnerportal verfügbar.
Die Pressemitteilung des BMWSB finden Sie hier: Förderung genossenschaftlichen Wohnens: Deutlich verbesserte Konditionen
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