Meldung vom 23.10.2013 / KfW

Stellungnahme zum einheitlichen Aufsichtsmechanismus der EZB und Relevanz für KfW

Der Rat der Europäischen Union hat am 15.10.2013 die Verordnung zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank (EZB) verabschiedet. Im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism - SSM) soll die EZB die direkte Aufsicht über die sogenannten "signifikanten Institute" der teilnehmenden Mitgliedsstaaten erhalten. Neben den Kriterien zur Bestimmung der "signifikanten Institute" enthält die Verordnung auch die Rechtsgrundlage für die Durchführung des sog. Balance Sheet Assessment, das vor dem Start des SSM durchgeführt wird. Die EZB hat am 23.10.2013 in einer Pressekonferenz über die Eckpunkte dieses Balance Sheet Assessment informiert. Auch die KfW IPEX-Bank GmbH wird an dem Balance Sheet Assessment teilnehmen. Die Entscheidung über die Einstufung der beaufsichtigten Institute als "signifikant" wird die EZB dagegen erst zu einem späteren Zeitpunkt treffen.

Die KfW hingegen ist - wie die französische Caisse des Dépôts et Consignations und die italienische Cassa Depositi e Prestiti - von den europäischen Bankaufsichtsnormen freigestellt und wird deshalb nicht einer Aufsicht durch die EZB unterliegen. Damit wird sie auch nicht dem sogenannten Balance Sheet Assessment unterzogen.

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