Allgemeine Bedienungshinweise

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise bei der Erfassung einer gewerblichen Bestätigung zum Antrag (gBzA).

Unterstützter Zeichensatz

Aus Sicherheitsgründen werden bei der Erfassung von Daten nur die folgenden Zeichen unterstützt.

  • Buchstaben
    a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z ä ö ü ß
    A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Ä Ö Ü
  • Ziffern
    0 1 2 3 4 5 6 7 8 9
  • Sonderzeichen
    ! “ # $ % & ‚ ( ) * + , - . / @ [ ] _ § ´

Auswahlfenster mit der Möglichkeit der Mehrfach­auswahl

In Auswahlfenstern mit der Möglichkeit, mehrere Einträge auszuwählen, kann die getroffene Auswahl folgender­maßen bestätigt bzw. beendet werden:

  • Mittels der Schaltfläche „Ok“ innerhalb des Auswahl­fensters
  • Mittels Mausklick an beliebiger Stelle außerhalb des Auswahl­fensters, aber innerhalb des gBzA-Fensters

Prüfung der erfassten Daten

Die von Ihnen erfassten Daten werden kontext­abhängig geprüft. Das Ergebnis einer Prüfung kann sein:

  • Der erfasste Wert entspricht den Erwartungen:
    Es erscheint keine Meldung am Bildschirm.
  • Der erfasste Wert ist auffällig:
    Unterhalb des entsprechenden Daten­elements wird in kursiver, grüner Schrift ein Hinweis eingeblendet.
    Beispiel: Für ein Daten­element existiert ein Toleranz­bereich, in dem die Werte vom System als auffällig klassifiziert werden, z.B. Werte größer als 10. In diesem Bereich wird der erfasste Wert vom System akzeptiert, der Erfasser wird aber mittels eines Hinweises über die auf­fällige Höhe des Werts informiert. Mit dem Hinweis sollen unbewusst erfolgte fehler­hafte Eingaben vermieden werden. Unter Umständen muss der auffällige Wert über ein zusätzlich eingeblendetes Kontroll­element bestätigt werden.
  • Der erfasste Wert ist nicht zulässig:
    Unterhalb des entsprechenden Daten­elements wird in fetter, roter Schrift eine Fehler­meldung eingeblendet, die den fest­gestellten Fehler bzw. die mögliche Korrektur beschreibt.
    Datentypverletzungen, z.B. Erfassung von Buch­staben anstatt einer Zahl, sind sofort zu korrigieren, bevor mit der Erfassung von anderen Daten­elementen fort­gefahren werden kann.
    Alle anderen Fehler, z.B. „Pflicht­feld nicht erfasst“, werden lediglich angezeigt, können aber zu einem beliebigen Zeit­punkt vor Über­mittlung der Daten an die KfW korrigiert werden.

Hochladen von Dokumenten

Abhängig von dem Förder­produkt kann es erforderlich sein, bei der Erstellung einer gBzA verschiedene Dokumente, wie z.B. ein Produkt­datenblatt oder einen Hersteller­nachweis, bereitzustellen. Dies erfolgt für jedes dieser Dokumente über einen Upload („hochladen“), mit folgenden Ein­schränkungen:

  • Dateiformat: PDF/A
  • Dateigröße: maximal 10 MB (pro Datei)
  • Dateiname: enthält nicht eines der folgenden Zeichen: ( > < , ; " / { [ ] } ^ )
    Hinweis: Zu lange Datei­namen werden auf 255 Zeichen gekürzt.