Kredit Nr.295Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Kosten durch hocheffiziente Technologien minimieren

Das Wichtigste in Kürze

  • Investitionen zur Senkung der Treibhausgas­emissionen
  • hohe Förderung für besonders klimafreundliche Komponenten, Anlagen und Lösungen
  • weniger zurückzahlen: bis zu 60 % Tilgungszuschuss
  • attraktive Zinsverbilligung
  • für Unternehmen und freiberuflich Tätige

Die Förderung steht unter dem Vor­behalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

Alternativer Investitionszuschuss

Sie benötigen keinen Kredit? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt alternativ zu gleichen Förderbedingungen einen Investitionszuschuss zur Verfügung. Den Antrag stellen Sie beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).

Eine Kombination von Kredit mit Tilgungszuschuss und Investitionszuschuss für die gleiche Maßnahme ist nicht möglich.

Experten für Energieeffizienz beauftragen

Voraussetzung für die Förderung von Vorhaben in Modul 4 ist, dass Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz

Das kann zum Beispiel ein Energie­berater sein. Der Experte plant Ihr Vorhaben mit Ihnen und erstellt die "gewerbliche Bestätigung zum Antrag", die Sie für Ihren Kredit­antrag brauchen.

Für die Förder­stufe „Klima­freund­liches Nicht­wohn­gebäude – mit QNG“ benötigen Sie zusätzlich eine Beraterin oder einen Berater für Nach­haltigkeit.

einbinden – zu finden in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Für Vorhaben in den anderen Modulen empfehlen wir die Einbindung einer Expertin oder eines Experten für Energie­effizienz ebenfalls.

Haben Sie Fragen zum Förderprodukt?

Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.