Meldung vom 05.09.2017 / Inlandsförderung
KfW-Studienkredit: Bitte legen Sie Ihre Studienbescheinigung rechtzeitig vor
Bitte nicht vergessen: Bis spätestens 15.10. Studienbescheinigung vorlegen
Bitte halten Sie sich unbedingt an den Termin 15.10. Wenn Sie das nicht schaffen, müssen wir leider die Auszahlungen an Sie stoppen, weil wir nicht wissen, ob Sie weiter studieren.
So geht´s:
- Loggen Sie sich im Online-Kreditportal ein.
- Wählen Sie unter "Nachweise" den Unterpunkt "Immatrikulation" aus.
- Geben Sie die Daten Ihrer Studienbescheinigung auf der nachfolgenden Seite ein, erstellen Sie das Nachweisprotokoll und drucken Sie es aus.
- Mit dem Protokoll, Ihrer Studienbescheinigung und Ihrem Ausweis gehen Sie dann zu einem Vertriebspartner.
- Der Vertriebspartner prüft, dass alle Daten richtig erfasst sind und gibt das Protokoll online an uns frei. Damit ist der Nachweis Ihrer Immatrikulation erbracht.
Einmalig: Leistungsnachweis vorlegen
Den Leistungsnachweis legen Sie nur einmal vor, spätestens am Ende des 6. Fördersemesters.
Bitte halten Sie sich unbedingt an den Termin 15.10. Wenn Sie das nicht schaffen, müssen wir leider die Auszahlungen an Sie stoppen.
So geht´s:
- Loggen Sie sich im Online-Kreditportal ein.
- Wählen Sie unter "Nachweise" den Unterpunkt "Leistungsnachweis" aus. Drucken Sie das Formular aus und senden Sie es ausgefüllt an die KfW.
KfW Niederlassung Bonn
Abteilung NKa2
53170 Bonn
Sie haben Ihre PIN vergessen?
Eine neue PIN können Sie ebenfalls im Online-Kreditportal anfordern. Bitte beachten Sie auch die Hinweise, falls Ihre Adresse nicht mehr stimmt.
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