Informationen für externe Dienstleister

Grundlagen der Zusammenarbeit

Im nachfolgenden Downloadbereich stellt die KfW Informationen bereit, die für Auftragnehmer relevant sind. In erster Linie sind dies Regelungen, Leitlinien und Schutzverordnungen, die bei der Erbringung von Dienstleistungen zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten sind.

Relevante Regelungsdokumente für externes Personal

Bitte stellen Sie den Mitarbeitern, die für den Einsatz bei der KfW in deren Räumlichkeiten vorgesehen sind, die hier hinterlegten Dokumente zu Verfügung und weisen sie weiterhin an, die Inhalte oder Anweisungen zu beachten.

Bezogen auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz gelten die KfW-Regelungen, die im Basisdokument A bzw. B festgelegt sind.

Nachfolgende Übersicht dient Ihnen als Hilfestellung zur Auswahl des für Sie relevanten Basisdokuments und der durch Sie zu dokumentierenden Unterweisung gegenüber der KfW als Auftraggeber.

Beispielhafte Auflistung von Tätigkeitsfeldern

Basisdokument A
„Auftragnehmermanagement im Arbeitsschutz für Handwerker und Servicekräfte“
Basisdokument B
„Auftragnehmermanagement für Berater und Bürokräfte“
Reinigung von Flächen, Büro, Fassaden, TiefgarageDienstleistungen im Büroumfeld (Beratungen, Prüfungen durch z. B. Bundesbank, Bafin)
UmzugsarbeitenTrainer / Dozenten für Betriebssport, für Seminare
Neuerstellung, Instandhaltung- und Wartung von technischen AnlagenKurzfristige, regelmäßige Austauschtätigkeiten im Haus (z. B. Hygienebehälter, Schmutzfangmatten, Blumen)
Umbau, NeubauTätigkeiten im Rahmen von Veranstaltungen (z. B. Kellner, Fotograf)
Tonertausch, PC-Installationen im Büroumfeld, Rechenzentrum, etc.
Sicherheitsdienstleistungen (Empfang, Hausstreife, etc.)
Dienstleistungen im Bereich Küche und Speisenausgabe)
Grünanlagenpflege, Winterdienst
Prüftätigkeiten im technischen Umfeld
Veranstaltungsauf- und -abbau

Es bestehen folgende Regelungen zur Rückmeldung der erfolgten Unterweisung Ihrer Mitarbeiter gegenüber der KfW als Auftraggeber:

  • Bei Tätigkeiten die in den Bereich des Basisdokumentes A fallen, ist grundsätzlich eine namensscharfe Erklärung entsprechend Kapitel 9 des Basisdokumentes A erforderlich (Auftragnehmer meldet konkrete Personen zurück).
    Abweichend hiervon wird eine Eigenerklärung akzeptiert, bei Tätigkeiten für die eine Baustellenordnung vorliegt und vermittelt wurde sowie bei Veranstaltungsauf- und –abbau.
  • Bei Tätigkeiten, die in den Bereich des Basisdokumentes B fallen, ist grundsätzlich eine Eigenerklärung gefordert (Auftragnehmer meldet pauschal das Verständnis und die zukünftige Prozesseinhaltung zurück, keine konkrete Namensnennung).

Kontakt

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