Förderschwerpunkt Wohnen und Leben – Geschäftssegment Private Kunden
Wohnraumförderung für Wohneigentum und Barrierefreiheit
Im Schwerpunkt Wohnen und Leben fördert die KfW sowohl Investitionen, die der Wohneigentumsförderung dienen, als auch Investitionen, die auf den Megatrend „Demografischer Wandel“ gerichtet sind. Die Förderprogramme reichen von der Wohneigentumsförderung bis zur Förderung von Investitionen in altersgerechtes, barrierearmes und einbruchsicheres Wohnen.
Boom in der Zuschussförderung und beim Baukindergeld
Neben der Kreditfinanzierung vergibt die KfW in diesem Segment auch Zuschüsse aus Mitteln des BMI, die online beantragt und direkt an die Antragsteller ausgezahlt werden.
Heute werden alle wohnwirtschaftlichen Zuschussprogramme über das KfW-Zuschussportal abgewickelt. Insgesamt wurden 2018 fast 82.000 Zuschussanträge für die Finanzierung von Barrierereduzierungen und Einbruchschutzmaßnahmen gestellt und zugesagt. Seit 18.09.2018 können Familien und Alleinerziehende das Baukindergeld zur Wohneigentumsbildung und zur Altersvorsorge beantragen Das Baukindergeld startete damit als eines der zentralen Anliegen der Bundesregierung in der neuen Legislaturperiode und erfreut sich bereits hoher Nachfrage. Bis zum Jahresende wurden über 56.000 Anträge mit einem Volumen von fast 1,2 Mrd. EUR gestellt.
Lesen Sie weiter zu unseren Förderschwerpunkten im Jahr 2018
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- Förderschwerpunkt Energieeffizienz und erneuerbare Energien - Mittelstandsbank
- Förderschwerpunkt Energieeffizienz und erneuerbare Energien - Private Kunden
- Förderschwerpunkt Gründung und Unternehmensinvestition
- Förderschwerpunkt Innovation
- Förderschwerpunkt Individualfinanzierung
- Förderschwerpunkt Globaldarlehen
- Förderschwerpunkt Bildung
- Förderschwerpunkt Infrastruktur
- Kunden und Partner
Rechtlicher Hinweis:
Die Ausführungen dieses Online-Geschäftsberichts 2018 basieren auf dem Finanzbericht 2018 der KfW, den Sie hier downloaden können. Treten bei den mit größter Sorgfalt erstellten Inhalten dieses Online-Geschäftsberichts 2018 Widersprüche oder Fehler im Vergleich zum Finanzbericht auf, hat der Finanzbericht 2018 der KfW Vorrang.



















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