Neubau und Sanierung
Vorhaben prüfen und bestätigenSie wollen ein Bau- oder Sanierungsvorhaben auf seine Förderfähigkeit prüfen? Dann erstellen Sie hier die (gewerbliche) Bestätigung zum Antrag (BzA / gBzA) oder die (gewerbliche) Bestätigung nach Durchführung (BnD / gBnD) - sofern Sie bereits als Energieeffizienz-Expertin / -Experte oder als Fachunternehmen registriert sind.
Im Dezember 2025 hat die KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die befristeten Förderstufen Effizienzhaus 55 (EH 55) bzw. Effizienzgebäude 55 (EG 55) innerhalb der Produktfamilie „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) eingeführt. Wir weisen darauf hin, dass die befristete Förderung eines EH 55 bzw. EG 55 spätestens mit Ablauf des 30.06.2026 endet (Antragseingang bei der KfW).
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.