Neubau und Sanierung

Vorhaben prüfen und bestätigen

Sie wollen ein Bau- oder Sanierungs­vorhaben auf seine Förder­fähigkeit prüfen? Dann erstellen Sie hier die (gewerbliche) Bestätigung zum Antrag (BzA / gBzA) oder die (gewerbliche) Bestätigung nach Durchführung (BnD / gBnD) - sofern Sie bereits als Energie­effizienz-Expertin / -Experte oder als Fach­unter­nehmen registriert sind.

Komplettsanierung

Online-Bestätigung erstellen

KFN-Produkte: (g)BzA für Förderstufe „Effizienzhaus 55“ ab 10.12.2025

Für die neue Förder­stufe in den Produkten des Klima­freund­lichen Neubaus (297, 298, 299) können Sie die Bestätigungen zum Antrag ab 10.12.2025 erstellen. Ab 16.12.2025 können Ihre Kund­innen und Kunden die befristete Förderstufe beantragen.

Hinweis

  • Ihre Kundin oder Ihr Kunde kann im nächsten Schritt
    • mit der (gewerb­lichen) Bestätigung zum Antrag die KfW Förder­ung und
    • mit der (gewerb­lichen) Bestätigung nach Durch­führung die Aus­zahlung / Gut­schrift der Förder­ung beantragen.
  • Eine vorliegende (gewerbliche) Bestätigung zum Antrag ist nicht gleichbedeutend mit einer Antragstellung für einen Zuschuss.
  • Achten Sie auf vollständige und korrekte Angaben, damit Ihre Kundin oder Ihr Kunde die optimale Förderung erhält.