Ja, eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist bis zu 60 Prozent der geförderten Investitionskosten möglich.
Die neue Heizungsförderung kann mit der Förderung „Wohngebäude - Kredit (261)“ kombiniert werden. Beide Vorhaben können parallel durchgeführt werden. Wichtig ist, dass keine Kosten doppelt angesetzt werden und die Kosten für die neue Heizung aus den Gesamtkosten für die Sanierung zum Effizienzhaus herausgerechnet werden.
Die Kombination ist auch dann möglich, wenn die Zusage für die Förderung „Wohngebäude - Kredit (261)“ aus dem Jahr 2023 oder früher stammt. In diesem Fall wurde der Lieferungs- oder Leistungsvertrag für die neue Heizungsanlage erst nach dem 29.12.2023 abgeschlossen.
Wichtig: Die Vorteile (Erhöhung der förderfähigen Kosten und der Förderquote) für ein Effizienzhaus Erneuerbare-Energien-Klasse im Programm „Wohngebäude - Kredit (261)“ können bei dieser Kombination nicht genutzt werden.