Wir fördern die Kosten für den Umbau von nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Gebäuden oder nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Teilen von Gebäuden zu Wohnraum. Im Zielzustand ist Mischnutzung zulässig. Förderfähig sind nur die Kosten für den Umbau, nicht die Kosten der energetischen Sanierung.
Es bietet sich insbesondere eine Kombination mit dem Wohngebäude – Kredit (261) oder für kommunale Antragsteller dem Kommunen – Kredit (264) und Kommunen – Zuschuss (464) zur Erreichung des geforderten Effizienzhaus-Niveaus an.
Voraussetzungen für die Förderung
- Durch den Umbau muss mindestens eine neue Wohneinheit entstehen.
- Für alle geförderten Wohneinheiten muss mindestens der Standard „Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien“ oder „Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien“ erreicht werden.
- Die Einbindung von Expertinnen oder Experten für Energieeffizienz, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt werden, ist notwendig.
- Der Umsetzungszeitraum beträgt maximal 54 Monate.
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