Zuschuss Nr.266Gewerbe zu Wohnen

Für alle, die Gewerbeimmobilien und andere Nichtwohngebäude zu Wohnraum umbauen möchten

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss: 30 % von max. 100.000 Euro förde­rfähigen Kosten pro Wohn­einheit, mit Ausnahme privater Selbst­nutzer müssen alle Antrag­steller­gruppen die Förderung als De-minimis Beihilfe abbilden.
  • Wir fördern: alle, die nicht zu Wohn­zwecken genutzte beheizte Gebäude oder nicht zu Wohn­zwecken genutzte beheizte Teile von Gebäuden zu Wohn­raum umbauen möchten. Diese Nutzungs­änderung bedarf i.d.R. einer Bau­genehmigung.

Antragstellung voraussichtlich ab Juli 2026 möglich

Voraussichtlich ab Juli 2026 können Sie Zuschüsse direkt bei der KfW beantragen.

Wichtig: Sie können nur dann einen Antrag stellen, wenn Sie noch nicht mit Ihrem Vorhaben begonnen haben. Der Beginn des Vorhabens vor Erteilung der Förder­zusage der KfW ist förder­schädlich. Als Beginn des Vorhabens gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungs­verträgen. Planungs- und Beratungs­leistungen gelten nicht als Vorhaben­beginn.

Über den Start der Förderung werden wir Sie auf dieser Seite und in unserem Newsletter informieren.