Zuschuss Nr.266Gewerbe zu Wohnen

Für alle, die Nichtwohngebäude und -flächen zu Wohnraum umbauen möchten

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss: bis zu 30.000 Euro je neu entstandener Wohneinheit, bei mehreren Wohn­einheiten insgesamt bis zu 300.000 Euro­
  • Wir fördern: alle, die Nichtwohn­gebäude und -flächen zu Wohn­­raum umbauen und anschließend energetisch sanieren möchten
  • Ihr Vorteil: Den Zuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen.

Bitte beachten Sie: Umbau­vorhaben benötigen in der Regel eine Bau­genehmigung. Deshalb ist eine frühzeitige Ab­stimmung mit Ihrem zuständigen Bau­amt sinnvoll.

Vorübergehender Stopp der BzA-Erstellung

In Folge einer notwendigen technischen Umstellung ist die Erstellung einer „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) während der am 09.07.2026 beginnenden und bis zum 20.07.2026 dauernden Umstellungs­phase nicht möglich.

Für „Gewerbe zu Wohnen“ (266) gilt:

  • Liegt Ihnen bereits eine BzA vor und haben Sie die Förderung noch nicht beantragt? Dann können Sie Ihren Antrag wie gewohnt stellen.
  • Liegt Ihnen noch keine BzA vor? Dann können Sie Ihren Antrag dennoch stellen und reichen die BzA sowie das Bei­blatt zu BzA nach, sobald die Erstellung wieder möglich ist.

Bitte beachten Sie:

  • Die Förderbedingungen im Zuschuss „Gewerbe zu Wohnen“ (266) ändern sich nicht.
  • Bereits zugesagte oder in Prüfung befindliche Anträge mit voll­ständiger BzA sind nicht betroffen.
  • Anträge ohne vorliegende BzA, die während der Umstellungs­phase eingereicht werden, sagen wir unter dem Vorbehalt der Nachreichung zu, wenn die zum Zeitpunkt der Antrag­stellung geltenden Förder­bedingungen eingehalten sind.

Experten für Energieeffizienz beauftragen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Energie­effizienz-Expertin oder einen Energie­effizienz-Experten einbinden – zu finden in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Haben Sie Fragen?

Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.