Zuschuss Nr.266Gewerbe zu Wohnen

Für alle, die Nichtwohngebäude und -flächen zu Wohnraum umbauen möchten

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss: bis zu 30.000 Euro je neu entstandener Wohneinheit, bei mehreren Wohn­einheiten insgesamt bis zu 300.000 Euro­
  • Wir fördern: alle, die Nichtwohn­gebäude und -flächen zu Wohn­­raum umbauen und anschließend energetisch sanieren möchten
  • Ihr Vorteil: Den Zuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen.

Bitte beachten Sie: Umbau­vorhaben benötigen in der Regel eine Bau­genehmigung. Deshalb ist eine frühzeitige Ab­stimmung mit Ihrem zuständigen Bau­amt sinnvoll.

Antragstellung ab sofort möglich

Ab sofort können Sie den Zuschuss „Gewerbe zu Wohnen“ (266) direkt bei der KfW beantragen, sofern Sie noch nicht mit Ihrem Vorhaben begonnen haben.

Als Vorhabens­beginn gilt der Abschluss von Lieferungs- und oder Leistungs­verträgen für die Umbau­arbeiten. Planungs- und Beratungs­leistungen können Sie schon vor Zusage der KfW in Anspruch nehmen. Diese gelten nicht als Vorhabensbeginn.

Experten für Energieeffizienz beauftragen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Energie­effizienz-Expertin oder einen Energie­effizienz-Experten einbinden – zu finden in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Haben Sie Fragen?

Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.