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Gut zu wissen: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine staatliche BAföG-Förderung erhalten. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Amt für Ausbildungsförderung.
Die Karenzphase beträgt 18 Monate.
Die Tilgungsphase beträgt
Der Zinssatz ist variabel und wird ab der ersten Auszahlung berechnet. Basis ist der 6-Monats-EURIBOR. Dazu kommt ein Aufschlag in Höhe von 1 %. Der Zinssatz wird immer zum 01.04. und 01.10. für jeweils ein halbes Jahr festgelegt.
Während der Auszahlungs- und Karenzzeit werden die anfallenden Zinsen aufgeschoben und jeweils zum 31.03. und 30.09. des Jahres kapitalisiert. Ihre Darlehensschuld erhöht sich dann um die aufgeschobenen Zinsen. In der Tilgungsphase zahlen Sie die Zinsen innerhalb der monatlichen Tilgungsrate zurück.
Hier können Sie zwischen 2 Möglichkeiten wählen:
Den Festzins können Sie immer zum 01.04. oder 01.10. für die restliche Laufzeit des Darlehens vereinbaren, längstens für 10 Jahre. Wenn Sie sich für den Festzins entscheiden, können Sie nicht mehr zum variablen Zins wechseln. Ihren Antrag auf einen Festzins stellen Sie bitte formlos einen Monat im Voraus im Voraus im Online-Kreditportal unter "Konto" und "Anderes" oder über unser Konktaktformular.
Grundlage bildet der aktuelle Kapitalsaldo, den Sie auf Ihrem Kontoauszug finden.
Diesen Betrag multiplizieren Sie mit dem Zinssatz aus Ihrem Darlehensvertrag und mit 30 Tagen für einen Monat. Das Ergebnis wird geteilt durch 36.000.
Ihren aktuellen Zinssatz sehen Sie ebenfalls im letzten Kontoauszug.
Hinweis: Führen Sie Ihr Konto online, stellen wir monatlich einen aktuellen Kontoauszug im Online-Kreditportal ein. Ansonsten senden wir Ihnen im April und Oktober den Kontoauszug per Post.
Sie zahlen Ihr Darlehen zusammen mit den Zinsen in monatlichen gleichbleibenden Raten zurück.
Sie können Ihr Darlehen jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Solche Sondertilgungen sind kostenfrei.
Ihr Darlehenskonto können Sie im Online-Kreditportal verwalten. Sie erhalten dann alle Informationen zu Ihrem Darlehen in Ihr elektronisches Postfach.
Senden Sie uns bitte die Vereinbarung für die Teilnahme am KfW-Online-Banking inklusive elektronischem Postkorb(PDF, 245 KB, nicht barrierefrei) im Original per Post oder als Scan über unser Kontaktformular.
Dann erhalten Sie PIN und TAN für das Online-Kreditportal per Post.
Im elektronischen Postkorb finden Sie unsere Mitteilungen an Sie und verwalten alle Ihre Dokumente und Aufträge.
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Allgemeine Bestimmungen Fernabsatz(PDF, 135 KB, barrierefrei) Informationen zum Abschluss einer Festzinsvereinbarung zu einem BAföG-Bankdarlehen mit Verbrauchern im Fernabsatz | 600 000 2121 |
| Datenschutzrechtliche Hinweise und Informationen zum Widerspruchsrecht(PDF, 110 KB, barrierefrei) | 600 000 5066 |
Hier finden Sie ganz schnell Antworten auf viele Fragen.
Sie haben eine Stundung in Anspruch genommen. Diese ist nun abgelaufen. Das bedeutet, es sind 2 Beträge fällig:
Beides wurde zusammen in einer Summe eingezogen.
Lesen Sie konkrete Details hierzu gerne in unserem Bewilligungsschreiben zu Ihrer Stundung nach.
Ja. Zahlen Sie Ihren Kredit gerne kostenlos vorzeitig teilweise oder vollständig zurück. Einen Nachlass für eine vorzeitige Rückzahlung gewähren wir nicht.
Beauftragen Sie den Einzug schnell und einfach im Online-Kreditportal unter "Konto" und "Außerplanmäßige Rückzahlung". Ihren gewünschten Betrag ziehen wir dann für Sie per Lastschrift ein.
Oder Sie überweisen Ihren gewünschten Betrag. IBAN und BIC finden Sie auf Ihren Darlehenskontoauszügen. Tragen Sie bitte als Zahlungsempfänger die "KfW Frankfurt" ein, im Verwendungszweck geben Sie Ihre Darlehenskontonummer an.
Dafür können Sie eine Stundung (Aufschub) oder eine Ratenreduzierung beantragen. Sobald wir Ihre Unterlagen geprüft haben, informieren wir Sie schriftlich.
Klicken Sie im Online-Kreditportal auf "Stundung/Freistellung beantragen".
Gehen Sie Schritt für Schritt die Fragen zum Antrag durch und laden am Ende alle notwendigen Dokumente hoch. Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihren elektronischen Postkorb, falls wir eine Frage zu Ihrem Antrag haben.
Füllen Sie das Formular "Selbstauskunft zum Antrag auf Freistellung/Stundung/Ratenreduzierung" aus und fügen Sie Nachweise zu Ihrer finanziellen Situation bei. Das ist zum Beispiel eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung, ein Arbeitslosen- oder Rentenbescheid oder ein Bescheid über den Bezug von Elterngeld. Senden Sie uns Ihren Auftrag über unser verschlüsseltes Kontaktformular.
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