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Für Schüler/innen und Studierende in den letzten Jahren der Ausbildung
Wir finanzieren einen Teil Ihrer Lebenshaltungskosten während
Der Bildungskredit ist kombinierbar mit dem BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz), dem BAföG-Bankdarlehen und dem KfW-Studienkredit.
Weiterführende Informationen zu den förderfähigen Ausbildungsgängen finden Sie beim Bundesverwaltungsamt.
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
Wir fördern Sie – unabhängig von Ihrem Einkommen und dem Ihrer Eltern – wenn Sie
Wir fördern Sie als Student/in, wenn Sie nicht länger als 12 Semester studieren und
Wir fördern Sie als Schülerin oder Schüler, wenn Sie sich in den letzten 24 Monaten Ihrer Ausbildung befinden und
Innerhalb eines Ausbildungsabschnitts zahlen wir Ihnen bis zu 2 Jahre lang je nach Wunsch monatlich 100, 200 oder 300 Euro aus.
Die Höchstgrenze für den Gesamtbetrag liegt somit bei 7.200 Euro (300 Euro für 24 Monate).
Für einmalige Kosten, zum Beispiel die Anschaffung teurer Arbeitsmaterialien, können Sie bis zu 3.600 Euro als Einmalzahlung im Voraus bekommen. Dieser Betrag wird von der Höchstgrenze abgezogen.
Ein Beispiel: Sie bekommen 2.400 Euro als Einmalzahlung. Übrig bleiben 4.800 Euro bis zur Höchstgrenze von 7.200 Euro. Wenn Sie den Kredit zum Beispiel 24 Monate lang brauchen, können Sie dann noch 200 Euro monatlich bekommen.
Die Auszahlung des Gesamtbetrages in einer Summe ist nicht möglich.
Die Verzinsung ist variabel. Basis ist der 6-Monats-EURIBOR. Dazu kommt ein Aufschlag in Höhe von 1 %. Der Zinssatz wird immer zum 1. April und 1. Oktober für jeweils ein halbes Jahr festgelegt.
Die Zinsen werden auf den jeweils aktuellen Kapitalsaldo berechnet.
| Sollzins pro Jahr | Effektivzins* pro Jahr |
|---|---|
| -,-- % | -,-- % |
* Effektivzins kann abweichen. Mehr Informationen entnehmen Sie bitte dem Konditionentableau.
Der effektive Jahreszins oder Effektivzins enthält neben dem Sollzins auch sämtliche Nebenkosten des Kredits wie zum Beispiel Bearbeitungsgebühren. Damit kennen Sie die tatsächlichen Finanzierungskosten des Kredits und können Angebote verschiedener Kreditinstitute vergleichen.
Beim Bildungskredit fallen zwar keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren an. Allerdings beeinflusst der laut Förderbestimmungen gewährte Aufschub der Zinsen bis Tilgungsbeginn den Effektivzinssatz im Bildungskredit.
Grundlage bildet der aktuelle Kapitalsaldo, den Sie auf Ihrem Kontoauszug finden.
Diesen Betrag multiplizieren Sie mit dem Zinssatz aus Ihrem Darlehensvertrag und mit 30 Tagen für einen Monat. Das Ergebnis wird geteilt durch 36.000.
Ihren aktuellen Zinssatz sehen Sie ebenfalls im letzten Kontoauszug.
Hinweis: Führen Sie Ihr Konto online, stellen wir monatlich einen aktuellen Kontoauszug im Online-Kreditportal ein. Ansonsten senden wir Ihnen im April und Oktober den Kontoauszug per Post.
Auszahlungsphase
Karenzphase
Während der Auszahlungs- und Karenzphase zahlen Sie noch keine Zinsen. Die Zinsen werden aufgeschoben und Sie zahlen sie später zusammen mit der Kreditsumme zurück..
Tilgungsphase
Ihren Tilgungsplan erhalten Sie 5-6 Wochen vor Beginn der Rückzahlung. Wenn Sie Ihre monatlichen Raten nicht zahlen können, gibt es die Möglichkeit, die Raten zu stunden.
Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig bei uns. Die Telefonnummer finden Sie im Schriftwechsel. Den Antrag auf Stundung und Freistellung(PDF, 800 KB, barrierefrei) können Sie dann auch schon stellen.
Reichen Sie bitte zusätzlich aktuelle Einkommensnachweise ein, zum Beispiel eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung, einen Arbeitslosen- oder Rentenbescheid oder einen Bescheid über den Bezug von Elterngeld. Wenn Sie einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, bitten wir um eine aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA).
Wenn Sie Ihr Darlehenskonto online führen, können Sie Ihren Antrag auf Stundung und Freistellung einfach und bequem im Online-Kreditportal stellen.
Für den Bildungskredit müssen Sie keine Sicherheiten stellen.
Sie beantragen Ihren Bildungskredit online beim Bundesverwaltungsamt. Hier erhalten Sie auch eine Liste der erforderlichen Nachweise.
Kontakt:
Bundesverwaltungsamt
Abteilung Bildungskredit
50728 Köln
Telefon: 0228 9 93 58 44 92 oder 0221 7 58 44 92
Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt den Bewilligungsbescheid und das Kreditangebot der KfW. Prüfen Sie bitte die Unterlagen.
Ist alles wie gewünscht, müssen Sie einmalig eine Identifikation/Legitimationsprüfung gemäß Geldwäschegesetz durchführen lassen.
Die Anlaufstellen für die Legitimation finden Sie in den Hinweisen zum Kreditvertrag, die Sie zusammen mit dem Kreditangebot erhalten haben.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Bitte achten Sie darauf, dass Sie das im Kreditangebot enthaltene Formular zur "Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz" erst vor Ort bei der beglaubigenden/bestätigenden Stelle unterschreiben.
Danach können Ihre Unterlagen zusammen mit der Kopie Ihres Personaldokuments an die KfW weitergeleitet werden.
Auch das Foto muss gut erkennbar sein.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, persönlich zu erscheinen, zum Beispiel weil Sie im Ausland sind, legitimieren Sie sich bitte ausnahmsweise über Ihre kontoführende Bank in Deutschland.
Laden Sie sich dazu das Formular Bestätigung der Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz durch die kontoführende Bank(PDF, 117 KB, barrierefrei) herunter und drucken Sie es aus (Formularnummer 600 000 4363).
Das Formular "Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz"“ aus Ihrem Kreditangebot wird dann nicht mehr gebraucht.
Tragen Sie auf dem Formular als "Bescheidende Behörde" das Bundesverwaltungsamt sowie dessen Aktenzeichen ein. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Konto für die Legitimation dasselbe ist, das Sie in Ihrem Antrag als Auszahlungskonto eingetragen haben.
Danach senden Sie bitte dieses Formular und die folgenden Unterlagen an Ihre kontoführende Bank in Deutschland:
Bitten Sie Ihre Bank, Ihre dort hinterlegten Identifizierungsdaten in das Formular zu übertragen und es zusammen mit einer Kopie Ihres dort hinterlegten Personaldokuments sowie den von Ihnen übersandten Unterlagen an die KfW zu senden.
Bitte achten Sie darauf, dass die legitimierende Stelle Ihr Kreditangebot innerhalb von 4 Wochen nach Erstellung des Bescheids an die KfW sendet. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, erlischt das Kreditangebot.
Wenn uns Ihr Kreditangebot mit Identitätsprüfung im Original vorliegt, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über den Vertragsabschluss und die Auszahlungen an Sie beginnen.
Senden Sie uns bitte die Vereinbarung für die Teilnahme am KfW-Online-Banking inklusive elektronischem Postkorb(PDF, 245 KB, nicht barrierefrei) im Original per Post oder als Scan über unser Kontaktformular.
Dann erhalten Sie PIN und TAN für das Online-Kreditportal per Post.
Im elektronischen Postkorb finden Sie unsere Mitteilungen an Sie und verwalten alle Ihre Dokumente und Aufträge.
Den Antrag auf den Bildungskredit finden Sie auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes.
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz(PDF, 266 KB, nicht barrierefrei) | 600 000 4476 |
| Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz für abweichenden Kontoinhaber(PDF, 254 KB, barrierefrei) | 600 000 3535 |
| Selbstauskunft Bildungsfinanzierung(PDF, 431 KB, barrierefrei) | 600 000 1562 |
| SEPA-Lastschrift-Mandat(PDF, 924 KB, barrierefrei) | 600 000 2715 |
| Informationen zum/zur Kontoinhaber/in(PDF, 266 KB, barrierefrei) Ergänzung zum SEPA-Lastschrift-Mandat | 600 000 5082 |
| Vollmacht für Darlehen der Bildungsfinanzierung(PDF, 938 KB, nicht barrierefrei) Dieses Formular kann nur auf dem Postweg eingereicht werden. | 600 000 3734 |
| Vereinbarung für die Teilnahme am KfW-Online-Banking inklusive elektronischem Postkorb(PDF, 245 KB, nicht barrierefrei) | 600 000 1455 |
| Informationen zur Mittelherkunft bei außerplanmäßigen Zahlungen(PDF, 361 KB, barrierefrei) | 600 000 5001 |
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Auftrag zur Änderung der Kundendaten(PDF, 185 KB, nicht barrierefrei) | 600 000 2430 |
| Auftrag zur Änderung der Bankverbindung(PDF, 167 KB, barrierefrei) | 600 000 2716 |
| Antrag auf Ratenzahlung / Stundung(PDF, 800 KB, barrierefrei) | 600 000 3010 |
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Allgemeine Bestimmungen Fernabsatz(PDF, 138 KB, barrierefrei) Informationen zum Abschluss eines Kreditvertrags über einen Bildungskredit mit Verbrauchern im Fernabsatz | 600 000 0239 |
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Datenschutzrechtliche Hinweise und Informationen zum Widerspruchsrecht(PDF, 110 KB, barrierefrei) | 600 000 5066 |
Die Richtlinie und Details zum Bildungskredit und seiner Vergabe erhalten Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie unter www.bildungskredit.de und www.bafög.de.
Hier finden Sie ganz schnell Antworten auf viele Fragen.
Bei Banken und Sparkassen.
Auch im Ausland können Sie die Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz bei Banken oder Kreditinstituten durchführen lassen. Dafür ist es notwendig, dass das ausländische Institut bestimmte Voraussetzungen erfüllt:
Befinden Sie sich im Ausland können Sie zusätzlich die Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz über Ihre kontoführende Bank in Deutschland, die der KfW eine ordnungsgemäße Identifizierung bestätigt, einholen. Gerne senden wir Ihnen hierzu auf Anfrage ein entsprechendes Formular zu.
Sie erhalten Ihre monatliche Zahlung jeweils zum Monatsende im Voraus für den Folgemonat, also zum Beispiel am 31. März für den Monat April.
Ist dieser Tag ein Sonntag, erhalten Sie die Zahlung am vorherigen Bankarbeitstag, also zum Beispiel am Freitag, 29. März.
Ja, wenn die maximale Förderung von 7.200 EUR noch nicht erreicht ist. Dann können Sie die Erhöhung des Bildungskredites ausschließlich online beim Bundesverwaltungsamt beantragen.
Wir sind für den Bildungskredit die auszahlende und verwaltende Bank.
Bitte wenden Sie sich zur Klärung Ihrer Fragen direkt an das Bundesverwaltungsamt. Die Kontaktdaten und weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Website des Bundesverwaltungsamtes.
Ja. Zahlen Sie Ihren Kredit gerne kostenlos vorzeitig teilweise oder vollständig zurück. Einen Nachlass für eine vorzeitige Rückzahlung gewähren wir nicht.
Beauftragen Sie den Einzug schnell und einfach im Online-Kreditportal unter "Konto" und "Außerplanmäßige Rückzahlung". Ihren gewünschten Betrag ziehen wir dann für Sie per Lastschrift ein.
Oder Sie überweisen Ihren gewünschten Betrag. IBAN und BIC finden Sie auf Ihren Darlehenskontoauszügen. Tragen Sie bitte als Zahlungsempfänger die "KfW Frankfurt" ein, im Verwendungszweck geben Sie Ihre Darlehenskontonummer an.
Sie haben eine Stundung in Anspruch genommen. Diese ist nun abgelaufen. Das bedeutet, es sind 2 Beträge fällig:
Beides wurde zusammen in einer Summe eingezogen.
Lesen Sie konkrete Details hierzu gerne in unserem Bewilligungsschreiben zu Ihrer Stundung nach.
Dafür können Sie eine Stundung (Aufschub) oder eine Ratenreduzierung beantragen. Sobald wir Ihre Unterlagen geprüft haben, informieren wir Sie schriftlich.
So geht's mit Online-Banking:
Klicken Sie im Online-Kreditportal auf "Stundung/Freistellung beantragen".
Gehen Sie Schritt für Schritt die Fragen zum Antrag durch und laden am Ende alle notwendigen Dokumente hoch. Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihren elektronischen Postkorb, falls wir eine Frage zu Ihrem Antrag haben.
So geht's ohne Online-Banking:
Füllen Sie das Formular Selbstauskunft zum Antrag auf Freistellung/ Stundung/Ratenreduzierung(PDF, 800 KB, barrierefrei) aus und fügen Sie Nachweise zu Ihrer finanziellen Situation bei. Das ist zum Beispiel eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung, ein Arbeitslosen- oder Rentenbescheid oder ein Bescheid über den Bezug von Elterngeld. Senden Sie uns Ihren Auftrag über unser verschlüsseltes Kontaktformular.
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