Als Bauherrin oder Bauherr möchten Sie Ihre Wohnqualität verbessern, Energie sparen und das Klima schonen. Wir wollen das auch. Damit Ihre Immobilie das angestrebte energetische Niveau tatsächlich erreicht, sichern wir die Qualität durch verschiedene Instrumente.
Es kommt nicht nur darauf an, Energie einzusparen. Wichtig sind auch Aspekte wie Brandschutz, hoher Wohnkomfort oder die Vermeidung von Schimmelpilz. Gut, wenn all das miteinander im Einklang steht.
Dieser schwierigen Aufgabe sollten Sie nicht allein gegenüberstehen. Deshalb ist es für eine Förderung Pflicht, eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten in Ihr Bauvorhaben einzubinden. Die Experten bieten Ihnen kompetente Beratung von der Planung bis zur Endabnahme der Maßnahmen.
Gut zu wissen: Für die Fachplanung und Baubegleitung erhalten Sie eine zusätzliche Förderung.
Zugelassen sind alle Energieeffizienz-Expertinnen und Energieeffizienz-Experten, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.
Für viele Förderkredite und -zuschüsse gibt es technische Mindestanforderungen – eine Liste mit Vorgaben, die Sie für die Förderung einhalten müssen. Dazu gehören zum Beispiel:
Mit der „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) kann Ihre Energieeffizienz-Expertin oder Ihr Energieeffizienz-Experte die technischen Eckdaten Ihres Bauvorhabens überprüfen. Einen Ausdruck der BzA benötigen Sie, wenn Sie mit einem Finanzierungspartner über die Förderung reden.
Eine sorgfältige energetische Planung muss auch korrekt umgesetzt werden. Deshalb fördern wir die energetische Fachplanung und Baubegleitung von Sanierungsmaßnahmen. Den Antrag stellen Sie zusammen mit Ihrem Kreditantrag. Dafür können Sie den Kredit für Wohngebäude nutzen.
Zu unserer Qualitätssicherung gehören außerdem drei stichprobenhafte Kontrollmethoden:
Genauso wichtig wie unsere Qualitätskontrolle ist, dass Sie Ihre Energieeffizienz-Expertin oder Ihren Energieeffizienz-Experten und Baufirmen richtig beauftragen. Achten Sie darauf, alle Leistungen und Pflichten vertraglich genau zu regeln, um Missverständnisse zu vermeiden. Nur schriftlich festgehaltene Leistungen können Sie später auch einfordern.
Im Kaufvertrag muss die Verkäuferin oder der Verkäufer bestätigen, dass die Immobilie der angegebenen Effizienzhaus-Stufe entspricht. Für diese Schutzklausel können Sie unsere Musterformulierung nutzen:
Nach Abschluss der Planungsphase findet unsere erste große Qualitätskontrolle statt – die Berechnungsprüfung.
Wir prüfen Ihre Berechnungsunterlagen, um Fehler wie unzulässige Pauschalwerte rechtzeitig zu erkennen. Diese könnten dazu führen, dass Ihre Immobilie zum Beispiel nicht die gewünschte Effizienzhaus-Stufe erreicht. Entdecken wir gravierende Fehler, können Sie Ihre Planung noch rechtzeitig anpassen.
Die Berechnungsprüfung führen wir stichprobenhaft durch. Dafür kommen alle in Frage, die einen Kredit erhalten.
Wir fordern von Ihnen die energetischen Berechnungsunterlagen an. Unsere Fachleute prüfen dann, ob alle Angaben plausibel sind. Das Ergebnis teilen wir Ihnen über Ihren Finanzierungspartner mit, wenn Sei einen Kredit erhalten.
Checkliste: einzureichende Unterlagen Berechnungsprüfung(PDF, 244 KB, nicht barrierefrei)
Muster Rücksendeschreiben Berechnungsprüfung(PDF, 191 KB, nicht barrierefrei)
Es ist für Sie selbst und für unsere Kontrolle sehr hilfreich, wenn Sie Ihr Bauvorhaben in einer Bauakte strukturiert dokumentieren. Achten Sie darauf, dass Ihre Energieeffizienz-Expertin oder Ihr Energieeffizienz-Experte und die Baufirmen Ihnen vollständige Unterlagen übergeben.
Die zweite mögliche Qualitätskontrolle ist die Nachweisprüfung, die nach Abschluss der Bauarbeiten stattfindet. Auch dafür ist es entscheidend, dass Ihre Unterlagen vollständig sind. Deshalb sollten Sie alle Rechnungen und Nachweise für mindestens 10 Jahre aufbewahren.
Wir prüfen stichprobenartig, ob Ihre Energieeffizienz-Expertin oder Ihr Energieeffizienz-Experte die durchgeführten Maßnahmen gemäß der „Liste der förderfähigen Maßnahmen und Leistungen“ geprüft und dokumentiert hat. Die Dokumentation sollte die Maßnahmen, die Kosten und die Adresse Ihrer Immobilie enthalten.
Muster für die Dokumentation(PDF, 957 KB, nicht barrierefrei)
Erfüllt Ihre neu gebaute oder sanierte Immobilie die geforderten energetischen Kennwerte? Sind alle angegebenen Kosten auch für die Förderung anrechenbar? Um das zu kontrollieren, prüfen wir Ihre Rechnungen und Belege.
Die Nachweisprüfung führen wir stichprobenhaft durch. Dafür kommen alle in Frage, die einen Kredit oder einen Zuschuss erhalten.
Wir fordern von Ihnen die Rechnungen und die energetischen Nachweise an. Anschließend prüfen wir Ihre Unterlagen und teilen Ihnen das Ergebnis mit. Wenn Sie einen Kredit erhalten, erfahren Sie das Ergebnis über Ihren Finanzierungspartner. Wenn Sie einen Zuschuss erhalten, informieren wir Sie direkt.
Checkliste: einzureichende Unterlagen Nachweisprüfung(PDF, 218 KB, nicht barrierefrei)
Muster Rücksendeschreiben Nachweisprüfung(PDF, 169 KB, nicht barrierefrei)
Die dritte mögliche Qualitätskontrolle findet bei Ihnen statt. Nach Abschluss der Bauarbeiten überzeugen wir uns dabei persönlich vom Ergebnis – mit einer Vor-Ort-Kontrolle.
Wir möchten sichergehen, dass Ihr Bauvorhaben nach den Vorgaben umgesetzt wurde und dass Ihre Immobilie die gewünschte Effizienzhaus-Stufe erreicht hat. Dazu kontrolliert eine Fachprüferin oder ein Fachprüfer bei Ihnen vor Ort, ob Ihre Immobilie die technischen Mindestanforderungen erfüllt.
Auch für die Vor-Ort-Kontrolle erfolgt die Auswahl in einer Zufallsstichprobe. Für die Prüfung kommen deshalb alle in Betracht, die einen Kredit oder einen Zuschuss erhalten.
Formular Gebäudefragebogen BEG Einzelmaßnahmen (262)(PDF, 746 KB, nicht barrierefrei)
Hinweis: Die ausgefüllten Gebäudefragebögen für die Vor-Ort-Kontrolle können Sie über unsere Internetseite unter www.kfw.de/hochladen an uns übermitteln. Ihre Angaben werden hierbei streng vertraulich unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften sowie der Datenschutzgrundsätze der KfW behandelt.
Formular Gebäudefragebogen Energieeffizient Bauen (153)(PDF, 511 KB, nicht barrierefrei)
Hinweis: Die ausgefüllten Gebäudefragebögen für die Vor-Ort-Kontrolle können Sie über unsere Internetseite unter www.kfw.de/hochladen an uns übermitteln. Ihre Angaben werden hierbei streng vertraulich unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften sowie der Datenschutzgrundsätze der KfW behandelt.
Wenn Ihre Unterlagen oder Nachweise unvollständig sind, empfehlen wir, dass Sie sich an Ihre Energieeffizienz-Expertin oder Ihren Energieeffizienz-Experten wenden. Dort erfahren Sie, was Sie benötigen.
Prinzipiell sollten Sie alle für die Förderung relevanten Unterlagen bei sich zu Hause aufbewahren – für mindestens 10 Jahre. Als Bauherrin oder Bauherr sind Sie für die Dokumentation in einer Bauakte verantwortlich.
Bitte informieren Sie uns umgehend:
Wir melden uns, ob eine Fristverlängerung möglich ist oder ob wir den Vor-Ort-Termin verschieben können.
Nein. Wir führen keine unangemeldeten Vor-Ort-Kontrollen durch.
Je nach Förderung muss die Fachprüferin oder der Fachprüfer vor Ort die energetische Qualität des gesamten Gebäudes oder der vorgenommenen Einzelmaßnahmen bewerten können.
Die Auswahl der Stichprobe erfolgt rein zufällig. Dabei können auch Vorhaben ausgewählt werden, bei denen der Kredit schon zurückgezahlt wurde.
Wenn Sie Mängel entdecken, empfehlen wir Ihnen, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen und Schadensersatzansprüche oder andere Konsequenzen zu prüfen.
Bei schwerwiegenden Mängeln in der Arbeit der Energieeffizienz-Experten informieren Sie bitte die Koordinierungsstelle der Expertenliste.
Achten Sie immer darauf, in Ihren Verträgen mit Energieeffizienz-Experten und Baufirmen unmissverständlich festzuhalten, welche Leistungen sie erbringen müssen.