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Haus und Wohnung energieeffizient und nachhaltig bauen
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Im Dezember 2025 hat die KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die befristete Förderstufe Effizienzhaus 55 (EH 55) innerhalb der Produktfamilie „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) eingeführt. Die Förderung sollte zum 30.06.2026 enden.
Wir freuen uns, dass die Förderung des EH 55 verlängert wurde und spätestens zum 31.12.2026 (Antragseingang bei der KfW) endet.
Es gilt: Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Wir fördern den Neubau und den Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland. Gefördert werden die Stufen:
Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es
Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es
Diese Anforderungen bestätigt Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz.
Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es
Diese Anforderungen bestätigen Ihre Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit.
In allen Förderstufen fördern wir die folgenden Maßnahmen:
Bei der Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)“ fördern wir zusätzlich die Nachhaltigkeitszertifizierung.
Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen finden Sie unter www.qng.info.
Wir fördern alle, die in klimafreundliche Neubauten investieren. Dazu gehören:
Sie können zwischen zwei Formen der Finanzierung wählen:
Beim Annuitätendarlehen zahlen Sie in den ersten Jahren (tilgungsfreie Anlaufzeit) nur Zinsen – danach gleich hohe monatliche Annuitäten.
Abhängig von Ihrer Förderstufe gelten folgende Konditionen:
| Laufzeit | Zinsbindung | Tilgungsfreie Anlaufzeit | Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
|---|---|---|---|
| 4 bis 10 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 2 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| 11 bis 25 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 3 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| 26 bis 35 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 5 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| Laufzeit | Zinsbindung | Tilgungsfreie Anlaufzeit | Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
|---|---|---|---|
| 4 bis 10 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 2 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| 11 bis 25 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 3 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| 26 bis 35 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 5 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| Laufzeit | Zinsbindung | Tilgungsfreie Anlaufzeit | Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
|---|---|---|---|
| 4 bis 10 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 2 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| 11 bis 25 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 3 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| 26 bis 35 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 5 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| Laufzeit | Zinsbindung | Tilgungsfreie Anlaufzeit | Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
|---|---|---|---|
| 4 bis 10 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 2 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| 11 bis 25 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 3 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| 26 bis 35 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 5 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| Laufzeit | Zinsbindung | Tilgungsfreie Anlaufzeit | Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
|---|---|---|---|
| 4 bis 10 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 2 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| 11 bis 25 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 3 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| 26 bis 35 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 5 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| Laufzeit | Zinsbindung | Tilgungsfreie Anlaufzeit | Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
|---|---|---|---|
| 4 bis 10 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 2 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| 11 bis 25 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 3 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| 26 bis 35 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 5 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
Beim endfälligen Darlehen zahlen Sie während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen und am Ende den kompletten Kreditbetrag in einer Summe zurück.
Abhängig von Ihrer Förderstufe gelten folgende Konditionen:
| Laufzeit und Zinsbindung | Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
|---|---|
| 4 bis 10 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| Laufzeit und Zinsbindung | Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
|---|---|
| 4 bis 10 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| Laufzeit und Zinsbindung | Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
|---|---|
| 4 bis 10 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| Laufzeit und Zinsbindung | Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
|---|---|
| 4 bis 10 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| Laufzeit und Zinsbindung | Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
|---|---|
| 4 bis 10 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| Laufzeit und Zinsbindung | Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
|---|---|
| 4 bis 10 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
Wie hoch Ihr Kreditbetrag ist, hängt davon ab, welche Förderstufe Sie erreichen – also wie energieeffizient und nachhaltig Ihre Immobilie ist.
Erreichen Sie die Stufe Effizienzhaus 55 – Wohngebäude oder Klimafreundliches Wohngebäude, fördern wir Ihr Vorhaben mit einem Kreditbetrag von bis zu 100.000 Euro je Wohnung.
Der maximale Kreditbetrag steigt auf 150.000 Euro je Wohnung, wenn Ihre Immobilie die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG erfüllt.
Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrem Finanzierungspartner.
Klimafreundliches Bauen erfordert umfangreiches Fachwissen. Um die hohen Anforderungen zu erfüllen, ziehen Sie für die Planung und die Baubegleitung besonders qualifizierte Spezialisten hinzu:
Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz erstellt die Lebenszyklusanalyse (LCA) und anschließend die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) für Sie. Diese Bestätigung brauchen Sie, wenn Sie den Förderkredit beantragen.
Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit haben das notwendige Fachwissen für klimafreundliches Bauen. Sie sorgen für eine qualifizierte, unabhängige und neutrale Beratung und helfen Ihnen dabei, ein energieeffizientes und nachhaltiges Gebäude zu bauen – und dafür staatliche Fördermittel zu erhalten
Wir empfehlen eine Haftungsklausel im Kaufvertrag aufzunehmen, wenn Sie ein neues Effizienzhaus/eine neue Eigentumswohnung erwerben. Wichtig ist dabei, dass diese Klausel die Haftung des Verkäufers zur angegebenen Effizienzhaus-Stufe beinhaltet. Nutzen Sie dafür gerne die unverbindliche Musterformulierung.
Bei Vorhaben am Gemeinschaftseigentum stellt die Wohneigentumsgemeinschaft den Antrag, zum Beispiel über die Hausverwaltung. Das gilt unabhängig davon, wie viele Eigentumsparteien beteiligt sind.
Sprechen Sie vor dem Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen oder dem Kaufvertrag mit einem Finanzierungspartner. Hier beantragen Sie auch Ihren Förderkredit.
Zum Finanzierungsgespräch bringen Sie bitte die „Bestätigung zum Antrag“ mit, die Ihre Energieeffizienz-Expertin oder Ihr Energieeffizienz-Experte für Sie erstellt hat.
Gut zu wissen:
Schließen Sie mit Ihrem Fachunternehmen Lieferungs- oder Leistungsverträge mit einer aufschiebenden Bedingung ab. Mit dem Bau dürfen Sie jedoch erst nach der Antragstellung beginnen.
Bitte beachten Sie: Die Änderung von Liefer- oder Leistungsverträgen durch die nachträgliche Aufnahme einer aufschiebenden Bedingung ist nicht zulässig.
Bei der Förderstufe „Effizienzhaus 55 – Wohngebäude“ beachten:
Für die aufschiebende Bedingung stellen wir Ihnen eine unverbindliche Musterformulierung zur Verfügung:
Schließen Sie mit Ihrem Fachunternehmen einen Kaufvertrag mit einer aufschiebenden Bedingung ab. Sie dürfen den Kaufpreis jedoch erst nach der Antragstellung bezahlen.
Bitte beachten Sie: Die Änderung des Kaufvertrages durch die nachträgliche Aufnahme einer aufschiebenden Bedingung ist nicht zulässig.
Bei der Förderstufe „Effizienzhaus 55 – Wohngebäude“ beachten:
Für die aufschiebende Bedingung stellen wir Ihnen eine unverbindliche Musterformulierung zur Verfügung:
Sobald Sie die Zusage für Ihre Förderung bekommen haben, können Sie
Haben Sie Ihr Bauvorhaben abgeschlossen? Dann reichen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner möglichst schnell die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) ein, die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz für Sie ausstellt.
Beim Kauf eines Neubaus erhalten Sie diese Bestätigung von Ihrem Bauträger oder Fertighaushersteller.
Die vollständigen Informationen zum Kredit finden Sie im Merkblatt. Bitte beachten Sie auch den steuerrechtlichen Hinweis.
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Selbstbestätigung zum frühestmöglichen Baubeginn (EH 55)(PDF, 864 KB, barrierefrei) | 600 000 5289 |
| Bestätigung zum Beginn der Bauarbeiten (EH 55)(PDF, 788 KB, barrierefrei) | 600 000 5292 |
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen(PDF, 137 KB, barrierefrei) | 600 000 5056 |
| Datenliste subventionserheblicher Tatsachen(PDF, 103 KB, nicht barrierefrei) | 600 000 5065 |
| Liste der technischen FAQ – Klimafreundliches Gebäude(PDF, 1 MB, barrierefrei) | 600 000 4865 |
Die Beispiele mit Kosten- und Finanzierungsaufstellung zeigen Ihnen zu Ihrer Orientierung, wie Sie das Förderprodukt Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298) nutzen können.
Weitere Informationen und die genauen Konditionen zu Ihrem Vorhaben erfahren Sie im Gespräch mit Ihrem Finanzierungspartner.
Eine Eigentumswohnung in der Stadt, nah an der Arbeit und an allen Einrichtungen, die man für ein junges Familienleben braucht – „das wär’s“, sagen Julius und Emilie Schröder. Das frisch verheiratete Paar steht fest im Berufsleben und will nun die Zukunft planen. Dazu gehören die eigenen vier Wände. „Wir legen viel Wert auf Nachhaltigkeit, deshalb haben wir uns eine Wohnung mit Effizienzhaus-Stufe 40 und dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG-PLUS) in einem kleinen Mehrfamilienhaus ausgesucht“, so Julius.
„Diese Standards kosten“, ergänzt Emilie. „Allerdings profitieren wir von der KfW-Förderung „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“, auf die uns der Makler bei der Besichtigung vor dem Kauf aufmerksam machte“, sagt Julius. Vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages lässt sich das Paar von ihrer Bank beraten und erfahren, dass sie zusätzlich das „KfW-Wohneigentumsprogramm“ in Anspruch nehmen können.
Dank der klimaschützenden Standards und QNG-Siegel ist die Eigentumswohnung ein zukunftssicheres Zuhause, denn „mehr Nachhaltigkeit und damit Klimaschutz gibt es fast nicht. Die Heizung läuft über eine Wärmepumpe und das Haus besteht zu einem großen Teil aus Holz. Unseren Strom erzeugen wir selbst, mit einer Photovoltaikanlage. “, freut sich Emilie.
| Posten | Kosten |
|---|---|
| Kaufpreis der Neubauwohnung (75 m², Effizienzhaus 40 mit QNG-PLUS) | 400.000 Euro |
| Grunderwerbsteuer | 24.000 Euro |
| Grundbuchkosten | 2.400 Euro |
| Makler- und Notarkosten | 15.000 Euro |
| Gesamtkosten | 441.400 Euro |
Bei der Finanzierung nutzen Julius und Emilie zusätzlich das Förderprodukt „KfW-Wohneigentumsprogramm“ (124).
| FInanzierung | Betrag |
|---|---|
| KfW-Förderung „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ (297) | 150.000 Euro |
| KfW-Wohneigentumsprogramm (124) | 100.000 Euro |
| Sparguthaben (bzw. Eigenkapital) | 50.000 Euro |
| Weiterer Kredit | 141.400 Euro |
| Gesamtsumme | 441.400 Euro |
„Die Stadt hat neues Bauland ausgewiesen“, beginnt Sabine Winkler. „Nun wollen wir ein klimafreundliches Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten in attraktiver Lage errichten“, fährt die Vertreterin einer Wohnungsbaugenossenschaft fort. Ziel ist es, ein Wohngebäude zu errichten, das die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht. „Bei der Planung unterstützt uns eine Expertin für Energieeffizienz, die das Bauvorhaben aus Sicht von Nachhaltigkeitsaspekten und einer Lebenszyklusanalyse optimiert.“
„Wir planen, möglichst viele natürliche Baumaterialien wie zum Beispiel Holz zu verwenden und eine klimaschonende Heizung zu installieren. Gerade bei der Heizung sprechen wir mit der Kommune, um im Einklang mit der kommunalen Wärmeplanung den nachhaltigsten Energieträger zu identifizieren. Wir wollen dadurch eine attraktive Ergänzung zum bestehenden Wohnquartier schaffen“, erläutert Winkler.
„Wohnungsbau muss nicht langweilig aussehen und sollte aber auch auf bekannte Technik setzen.“, sagt Sabine Winkler. „Der neue Wohnkomplex verbindet Nachhaltigkeit mit modernem Wohnkomfort und ansprechendem Design. Jede Wohneinheit ist so konzipiert, dass eigene Wünsche und etwaige zukünftige Optimierungen umgesetzt werden können.“
| Posten | Kosten |
|---|---|
| Baukosten (8 Wohnungen mit insg. 900 m² Fläche) | 6.000.000 Euro |
| Zentrale Wärmepumpe | 85.000 Euro |
| Grundstück | 800.000 Euro |
| Grunderwerbsteuer | 48.800 Euro |
| Grundbuchkosten | 4.800 Euro |
| Gesamtkosten | 6.938.000 Euro |
Bei der Finanzierung wird das Förderprodukt „Erneuerbare Energien – Standard“ (270) kombinierend genutzt, um das Heizungssystem zusätzlich zum Wohnungsbau fördern zu lassen.
| Finanzierung | Betrag |
|---|---|
| KfW-Förderung für 8 Wohneinheiten (100.000 € je Wohneinheit) „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ (298) | 800.000 Euro |
| KfW-Förderung „Erneuerbare Energien – Standard“ (270) | 120.000 Euro |
| Weiterer Kredit | 6.018.000 Euro |
| Gesamtsumme | 6.938.000 Euro |
Hier finden Sie ganz schnell Antworten auf viele Fragen.
Den Bauantrag gestellt zu haben, ist nicht ausreichend. Bei Antragstellung muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen.
Für die Jahre 2025 und 2026 stehen insgesamt Bundesmittel in Höhe von 800 Millionen Euro zur Verfügung. Diese werden für die Verbilligung der Zinssätze verwendet.
Der Einbau einer Lüftungsanlage ist nicht verpflichtend vorgeschrieben.
In einem Klimafreundlichen Neubau "Effizienzhaus 40" dürfen nach Punkt 4 der Technischen Mindestanforderungen Wärme- und Kälteerzeuger auf Basis von Biomasse nicht eingesetzt werden.
Mit Biomasse betriebene Einzelraumfeuerstätten (z. B. Kaminöfen, Kochherde), die nicht zur Deckung der Heizlast erforderlich sind und die nicht in der Bilanzierung des Gebäudes abgebildet werden, sind von dem Ausschluss nicht erfasst und dürfen eingesetzt werden.
Es sind ausschließlich Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien zulässig. Der Einsatz fossiler Energieträger für die Wärmeerzeugung ist ausgeschlossen. Im Gegensatz zur bisherigen Förderung in diesem Produkt ist der Einsatz von Biomasse zur Wärmeerzeugung zulässig.
Ist für Ihr Vorhaben keine Baugenehmigung erforderlich, können Sie einen Antrag stellen, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung mit dem Bau beginnen dürfen. Maßgeblich ist der frühestmögliche Baubeginn gemäß dem jeweiligen Verfahren (beispielsweise Bauanzeigeverfahren, Kenntnisnahme- bzw. Kenntnisgabeverfahren, Freistellungsverfahren). Dies bestätigen Sie formlos gegenüber Ihrem Finanzierungspartner.
Hierzu können Sie gerne unser Formular „Selbstbestätigung zum frühestmöglichen Baubeginn“ nutzen. Sie finden das Formular im Abschnitt „Infoblätter“ unter Formulare und Downloads.
Anders als bei der bisherigen Förderung in diesem Produkt sind weder eine LCA noch eine Zertifizierung mit dem QNG erforderlich.
Bei Antragstellung wird nur eine gültige Baugenehmigung benötigt. Wann Sie die Baugenehmigung erhalten haben, spielt keine Rolle.
Nein, ein nachträglicher Wechsel zur Förderstufe Effizienzhaus 55 ist nicht möglich.
Ja, Sie weisen gegenüber Ihrem Finanzierungspartner nach, dass für das Bauvorhaben eine gültige Baugenehmigung vorliegt. Wir empfehlen Ihnen, sich dies von Ihrem Verkäufer schriftlich bestätigen zu lassen.
Diese Erklärung geben Sie formlos gegenüber Ihrem Finanzierungspartner ab. Wir empfehlen Ihnen, sich die Einhaltung dieser Bedingung vom Verkäufer schriftlich bestätigen zu lassen.
Hierzu können Sie gerne unser Formular „Bestätigung zum Beginn der Bauarbeiten“ nutzen. Sie finden das Formular im Abschnitt „Infoblätter“ unter Formulare und Downloads.
Mit dem Beginn der Bauarbeiten vor Ort ist der Zeitpunkt gemeint, an dem die bauausführenden Unternehmen mit den Arbeiten zur Errichtung des Neubaus auf der Baustelle beginnen. Dieser Zeitpunkt wird auch „erster Spatenstich“ genannt. Mitteilungen an die Baubehörde oder von der Baubehörde sind hier nicht gemeint.
Ja, erste Liefer- und Leistungsverträge oder den Kaufvertrag (beim Erstkauf) können Sie unter den unten aufgeführten Voraussetzungen in den Förderstufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ sowie „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ auch vor Antragstellung schon abschließen.
Haben Sie eine aufschiebende Bedingung vereinbart? Dann können Sie bereits vor Antragstellung Liefer- und Leistungsverträge abschließen. Mit dem Bau dürfen Sie jedoch erst nach der Antragstellung beginnen.
Bitte beachten Sie: Die Änderung von Liefer- und Leistungsverträgen durch die nachträgliche Aufnahme einer aufschiebenden Bedingung ist nicht zulässig.
Für die Formulierung der aufschiebenden Bedingung stellen wir Ihnen eine unverbindliche Musterformulierung zur Verfügung:
Musterformulierung aufschiebende Bedingung
Haben Sie eine aufschiebende Bedingung vereinbart? Dann können Sie bereits vor Antragstellung Ihren Kaufvertrag abschließen. Sie dürfen den Kaufpreis jedoch erst nach der Antragstellung bezahlen.
Bitte beachten Sie: Die Änderung des Kaufvertrages durch die nachträgliche Aufnahme einer aufschiebenden Bedingung ist nicht zulässig.
Für die Formulierung der aufschiebenden Bedingung stellen wir Ihnen eine unverbindliche Musterformulierung zur Verfügung:
Ja, der Kredit kann bei Verkauf des geförderten Objektes auf den neuen Eigentümer übertragen werden. Alternativ können die Mittel auch beim Verkäufer verbleiben.
Ein Wechsel von der BEG zu KFN ist ohne Einhaltung einer Sperrfrist möglich.
Voraussetzung für die erneute Antragstellung: Sie haben mit dem Vorhaben noch nicht begonnen und keine Lieferungs- oder Leistungsverträge oder Kaufverträge abgeschlossen.
Ja, ein Wechsel zwischen den zwei Förderstufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ ist grundsätzlich möglich.
Ein Wechsel in eine bessere Förderstufe ist durch einen Verzicht auf die erste Zusage und eine erneute Antragstellung mit neuer BzA möglich. Voraussetzung: Sie haben mit dem Vorhaben noch nicht begonnen und keine Liefer- und Leistungsverträge oder Kaufverträge abgeschlossen.
Befinden Sie sich noch in der Bauplanung? Dann ist ein Wechsel in eine schlechtere Förderstufe durch einen Verzicht auf die erste Zusage und eine erneute Antragstellung mit neuer BzA möglich. Voraussetzung: Sie haben mit dem Vorhaben noch nicht begonnen und keine Liefer- und Leistungsverträge oder Kaufverträge abgeschlossen.
Sollte es während der Bauphase passieren, dass die geplante Förderstufe nicht erreicht wird, können Sie uns die Verschlechterung bis spätestens zur Einreichung der BnD mitteilen. In diesem Fall erfolgt in der bestehenden Zusage eine Anpassung des Verwendungszwecks und des Zusagebetrages.
Bei Wohnhäusern mit mehreren Wohneinheiten können Sie für alle Wohneinheiten die Produktnummer 298 beantragen.
Bewohnen Sie eine der im Wohngebäude vorhandenen Wohneinheiten selbst und möchten die Förderung für diese Wohneinheit separat beantragen? Dann können Sie auch zwei separate Anträge stellen – für die selbstgenutzte Wohneinheit die Produktnummer 297 und für die nicht selbstgenutzte(n) Wohneinheit(en) die Produktnummer 298. Hierfür sind zwei separate Bestätigungen zum Antrag erforderlich.
Ausnahme: Sie besitzen ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder eine Doppelhaushälfte und bewohnen mindestens 50 % der Wohneinheiten selbst? Dann reicht es aus, für beide Wohneinheiten einen Antrag im Programm 297 zu stellen.
Diese Regelung bedeutet für Sie keinen Mehraufwand. Sie ist ein Hinweis darauf, dass Ihr Vorhaben die in Deutschland für Bauvorhaben geltenden gesetzlichen Regelungen einhalten muss. Dies betrifft insbesondere Regelungen in den Bereichen Baurecht, Umweltschutz, Arbeitsschutz und Immissionsschutz.
Rechtlicher Hinweis: Der Inhalt dieser Fragen und Antworten dient ausschließlich Informationszwecken und begründet keine Rechte und Pflichten.
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