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Für den Kauf von Genossenschaftsanteilen
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Wir fördern den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für eine selbstgenutzte Genossenschaftswohnung in Deutschland – sowohl bei einer Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft.
Wir fördern Privatpersonen, die Genossenschaftsanteile für selbstgenutzten Wohnraum erwerben möchten.
Sie können wählen zwischen zwei Formen der Finanzierung:
Während der tilgungsfreien Anlaufzeit zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe monatliche Annuitäten (Zins und Tilgung).
| Laufzeit | Zinsbindung | Tilgungsfreie Anlaufzeit | Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
|---|---|---|---|
| 4 bis 25 Jahre | 5 Jahre | 1 bis 3 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| 4 bis 25 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 3 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| 26 bis 35 Jahre | 5 Jahre | 1 bis 5 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
| 26 bis 35 Jahre | 10 Jahre | 1 bis 5 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
Beim endfälligen Darlehen zahlen sie während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen und am Ende den kompletten Kreditbetrag in einer Summe zurück.
| Laufzeit und Zinsbindung | Sollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) |
|---|---|
| 4 bis 10 Jahre | -,-- % ( -,-- %) |
Der maximale Kreditbetrag liegt bei bis zu 150.000 Euro. Davon erhalten Sie 15 % als Tilgungszuschuss, also maximal 22.500 Euro.
Mit dem Tilgungszuschuss sparen Sie Geld: Der Tilgungszuschuss reduziert Ihren zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt die Laufzeit. Sie müssen also nicht den gesamten Betrag zurückzahlen.
Den Tilgunsgzuschuss schreiben wir Ihnen nach Abschluss Ihres Vorhabens gut. Eine Barauszahlung oder Überweisung ist nicht möglich.
Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrer Bank.
Ihren Förderkredit beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern bei einem Finanzierungspartner – zum Beispiel bei Ihrer Bank. Damit Sie gut auf das Beratungsgespräch mit der Bank vorbereitet sind, können Sie die Antragsvorbereitung der KfW nutzen.
Wichtig: Beantragen Sie Ihren Förderkredit beim Finanzierungspartner, bevor Sie die Genossenschaftsanteile kaufen, die Sie zum Bezug Ihrer Wohnung berechtigen.

Sobald Sie die Zusage für Ihre Förderung bekommen haben, können Sie den Kaufvertrag für den Erwerb der Genossenschaftsanteile abschließen.
Haben Sie den Kaufvertrag unterzeichnet? Dann reichen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner die „Bestätigung nach Durchführung (BnD)“ ein. Wir prüfen die Bestätigung und schreiben Ihnen den Tilgungszuschuss gut.
Die vollständigen Informationen zum Kredit finden Sie im Merkblatt. Bitte beachten Sie auch den steuerrechtlichen Hinweis.
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Merkblatt Förderung genossenschaftlichen Wohnens(PDF, 182 KB, barrierefrei) | 600 000 4835 |
| Formular | Bestellnummer |
|---|---|
| Bestätigung nach Durchführung(PDF, 379 KB, barrierefrei) | 600 000 4821 |
Die Beispiele mit Kosten- und Finanzierungsaufstellung zeigen Ihnen zu Ihrer Orientierung, wie Sie die Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134) nutzen können.
Weitere Informationen und die genauen Konditionen zu Ihrem Vorhaben erfahren Sie im Gespräch mit Ihrem Finanzierungspartner.
Susanne Laumeier war ganz schön überrascht, als ihr Vermieter auf Eigenbedarf kündigte. Doch sie verlor keine Zeit und machte sich schleunigst auf Wohnungssuche. Dabei stieß die 32-jährige Verwaltungsangestellte bald auf eine schöne Drei-Zimmer-Wohnung, die einer Wohnungsgenossenschaft gehörte. Das Prinzip dabei: Wer eine Wohnung beziehen will, kauft Genossenschaftsanteile und wird dadurch Mitglied in der Genossenschaft. Die Höhe der Anteile hängt oft von der Wohnungsgröße ab. Miete muss zwar weiterhin gezahlt werden, sie ist aber vergleichsweise niedrig.
„Als Mitglied der Genossenschaft kann mir praktisch keiner mehr kündigen“, sieht Susanne einen klaren Vorteil gegenüber dem bisherigen Mietverhältnis. „Und wenn ich mal eine größere Wohnung will, ist das auch kein Problem: Die Genossenschaft hat genügend Wohnungen im Angebot.“ Damit ist sie so flexibel wie in einer normalen Mietwohnung, aus der man jederzeit ausziehen kann. Bei Bedarf lässt sich die Wohnsituation also an andere Lebensverhältnisse anpassen – wenn zum Beispiel ein Partner oder Kinder hinzukommen.
All das gefiel Susanne Laumeier. Was jetzt noch fehlte, war eine tragfähige Finanzierung. Die benötigten 20.000 Euro hatte sie nicht erspart, wohl aber einen Grundstock von 5.000 Euro. So sprach sie parallel mit der Genossenschaft und mit ihrer Hausbank. Der Tipp mit dem KfW-Förderkredit kam dabei vom Bankberater. „Ich musste den Antrag nur stellen, bevor ich die Anteile gekauft habe. Also bin ich mit dem Angebot der Genossenschaft zur Bank gegangen. Der Rest war Formsache, und ich habe nicht nur 15.000 Euro als Förderkredit erhalten, sondern auch einen Tilgungszuschuss in Höhe von 2.250 Euro. Das hat mir die Sache echt erleichtert.“
| Kosten | Euro |
|---|---|
| Genossenschaftsanteile | 20.000 |
| Gesamtkosten | 20.000 |
| Finanzierung | Euro |
|---|---|
| Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134): 15.000 Euro Kreditbetrag mit 15 % Tilgungszuschuss | 15.000 |
| Eigenes Sparguthaben | 5.000 |
| Gesamtsumme | 20.000 |
Ferdinand Tücher wollte sich schon lange den Traum der eigenen vier Wände erfüllen. Allerdings gefiel es ihm so gut in seiner gemieteten Vier-Zimmer-Wohnung – und er hatte einfach keinen passenden und finanzierbaren Ersatz gefunden. Als er eines Tages erfuhr, dass das Mehrfamilienhaus, in dem sich auch seine aktuelle Wohnung befand, zum Verkauf stand, wusste er gleich, dass er diese günstige Situation für sich nutzen musste. Für den Kauf des kompletten Mehrfamilienhauses fehlten ihm jedoch die finanziellen Mittel. Zu seinem Glück gab es mehrere gleichgesinnte Mietparteien in dem Haus, die ebenfalls Interesse an einem Kauf hatten, um Ihre Wohnungen zu behalten. Mit drei Parteien war es schließlich möglich, das Haus zu erwerben und eine Wohnungsgenossenschaft zu gründen. Das Gute: Weitere Parteien könnten dann Mitglieder der Genossenschaft werden und ihrerseits Genossenschaftsanteile erwerben – sodass am Ende als Gemeinschaft über das Wohnen und Leben entschieden werden kann.
All das gefiel Herr Tücher. Was jetzt noch fehlte, war eine tragfähige Finanzierung. Die für seine Anteile benötigten 120.000 Euro hatte er nicht auf seinem Konto, wohl aber Ersparnisse von 20.000 Euro. So sprach er parallel mit den anderen Genossenschaftsmitgliedern und mit seiner Hausbank. Der Tipp mit dem KfW-Förderkredit kam dabei vom Bankberater. „Ich musste den Antrag nur stellen, bevor ich die Anteile gekauft habe. Ich habe nicht nur 100.000 Euro als Förderkredit erhalten, sondern auch einen Tilgungszuschuss in Höhe von 15.000 Euro. Das hat mir die Sache echt erleichtert.“
| Kosten | Euro |
|---|---|
| Genossenschaftsanteile | 120.000 |
| Gesamtkosten | 120.000 |
| Finanzierung | Euro |
|---|---|
| Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134): 100.000 Euro Kreditbetrag mit 15 % Tilgungszuschuss | 100.000 |
| Eigenes Sparguthaben | 20.000 |
| Gesamtsumme | 120.000 |
Hier finden Sie schnell Antworten auf viele Fragen.
Als Vorhabensbeginn gilt das Zeichnungsdatum der Genossenschaftsanteile, die zur Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung befähigen.
Nein, eine unentgeltliche Überlassung der Genossenschaftswohnung an Angehörige im Sinne von § 15 der Abgabenordnung ist nicht förderfähig.
Nein, der Erwerb von Anteilen an einer Genossenschaftswohnung, die als Zweitwohnsitz genutzt werden soll, ist nicht förderfähig.
Ja, sofern der Finanzierungspartner bei der KfW akkreditiert und durchleitungsberechtigt ist (Vereinbarung deutschen Rechts).
Wenn Sie Ihren Genossenschaftsanteil kündigen und in eine Wohnung, wofür Sie keine Finanzierung von Genossenschaftsanteilen benötigen, umziehen möchten, kann der Kredit auf die Käuferin bzw. Nutzerin oder den Käufer bzw. Nutzer der Wohnung übertragen werden. Voraussetzung ist, das diese oder dieser die Wohneinheit selbst als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz bewohnt.
Rechtlicher Hinweis: Der Inhalt dieser Fragen und Antworten dient ausschließlich Informationszwecken und begründet keine Rechte und Pflichten.
Unser Chatbot zum KfW-Wohneigentumsprogramm beantwortet Ihre Fragen rund um die Uhr.
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