Kredit Nr.297, 298Bundesförderung für effiziente GebäudeKlimafreundlicher Neubau – Wohngebäude

Haus und Wohnung energieeffizient und nachhaltig bauen

Das Wichtigste in Kürze

  • Zinssatz: ab -,-- % effektivem Jahres­zins
  • Kreditbetrag: bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit
  • Wir fördern: alle, die klima­freundliche Wohn­immo­bilien bauen oder kaufen
  • Ihr Vorteil: zins­günstige Finan­zierung inkl. För­derung der Nebenkosten
  • Laufzeit: bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zins­bindung

Die För­derung steht unter dem Vor­behalt der Ver­füg­bar­keit von Bundes­mitteln. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

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Mit wenigen Klicks finden Sie heraus, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.

Förderzeitraum für die Förderung des Effizienz­hauses 55 wird verlängert und endet spätestens zum 31.12.2026

Im Dezember 2025 hat die KfW im Auftrag des Bundes­ministeriums für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bau­wesen (BMWSB) die befristete Förder­stufe Effizienz­haus 55 (EH 55) innerhalb der Produkt­familie „Klima­freundlicher Neubau“ (KFN) eingeführt. Die Förderung sollte zum 30.06.2026 enden.

Wir freuen uns, dass die Förderung des EH 55 verlängert wurde und spätestens zum 31.12.2026 (Antrags­eingang bei der KfW) endet.

Es gilt: Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundes­mitteln. Ein Rechts­anspruch auf die Förderung besteht nicht.

Experten für Energieeffizienz beauftragen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz einbinden – zu finden in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Haben Sie Fragen?

Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.