Kredit Nr.297, 298Bundesförderung für effiziente GebäudeKlimafreundlicher Neubau – Wohngebäude

Haus und Wohnung energieeffizient und nachhaltig bauen

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit ab -,-- % effektivem Jahreszins
  • für Neubau und Erstkauf
  • bis zu 150.000 Euro je Wohnung
  • für Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren
  • bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung

Die För­derung steht unter dem Vor­behalt der Ver­füg­bar­keit von Bundes­mitteln. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Erhalten Sie den Kredit?

Mit wenigen Klicks finden Sie heraus, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.

Das BMWSB strebt eine Verlänger­ung der befristeten EH/EG-55 Förder­ung über den 30.06.2026 hinaus an und befindet sich hierzu in Prüfung und Abstimmung

Im Dezember 2025 hat die KfW im Auftrag des Bundes­ministeriums für Wohnen, Stadt­entwick­lung und Bau­wesen (BMWSB) die befristeten Förder­stufen Effizienz­haus 55 (EH55) beziehungs­weise Effizienz­gebäude 55 (EG55) innerhalb der Produkt­familie „Klima­freundlicher Neubau“ (KFN) eingeführt.

Wir halten Sie an dieser Stelle über den aktuellen Stand informiert.

Experten für Energieeffizienz beauftragen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz einbinden – zu finden in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Haben Sie Fragen?

Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.