Kredit Nr.297, 298Bundesförderung für effiziente GebäudeKlimafreundlicher Neubau – Wohngebäude

Haus und Wohnung energieeffizient und nachhaltig bauen

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit ab -,-- % effektivem Jahreszins
  • für Neubau und Erstkauf
  • bis zu 150.000 Euro je Wohnung
  • für Privatpersonen, Unternehmen und andere Investoren
  • bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die För­derung steht unter dem Vor­behalt der Ver­füg­bar­keit von Bundes­mitteln.

Erhalten Sie den Kredit?

Mit wenigen Klicks finden Sie heraus, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.

Die KfW und das Bundes­ministerium für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bau­wesen (BMWSB) bereiten derzeit die Wieder­aufnahme der Förderung des „Effizienz­haus 55"-Standards für Neu­bauten vor. Die Förderung soll planmäßig Mitte Dezember starten.

Über alle weiteren Details zur Förderung werden wir Sie auf dieser Seite informieren.

Experten für Energieeffizienz beauftragen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz einbinden – zu finden in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Haben Sie Fragen?

Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.