Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien – Standard finanzieren wir Investitionen in Deutschland und im Ausland, im Einzelnen:
1. Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen.
- Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen
- Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft bis zu einer Größe von 20 MW
- Anlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft
- Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme
- Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas, Biogasleitungen
- Batteriespeicher
2. Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
3. Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
4. Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren
- zum Beispiel Stromspeicheranlagen (Power-to X-Technologien), Lastmanagement, Mess- und Steuerungssysteme, als Einzelmaßnahme oder Nachrüstung
Außerdem:
- Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Gebrauchte Anlagen mit folgenden Ausnahmen:
- Erwerb von Anlagen, die nicht länger als 12 Monate am Netz sind
- Erwerb von Anlagen wenn eine Leistungssteigerung durch Modernisierung geplant und die Anlage nicht bereits von der KfW gefördert worden ist
- Investitionen in den Bereich fossiler Brennstoffe
- Treuhandkonstruktionen
- Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmensanteile
Und noch ein Tipp für Privatpersonen:
Solarthermische Anlagen zur privaten Selbstnutzung in Ein- und Zweifamilienhäusern fördern wir mit den Förderprodukten Energieeffizient Sanieren – Kredit (151,152) und Energieeffizient Bauen (153)
Wärmepumpen fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle .