Wir fördern den Einbau von stationären Brennstoffzellensystemen
- in den Leistungsklassen von 0,25 bis 5,0 kW elektrischer Leistung,
- in neue oder bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude.
Wir fördern die Kosten für:
- Brennstoffzellensystem und dessen Einbau – bei integrierten Geräten auch die Kosten für den weiteren Wärmeerzeuger
- Vollwartungsvertrag in den ersten 10 Jahren – diese müssen fest vereinbart sein
- Leistungen des Experten für Energieeffizienz
Kombination mit anderen Fördermitteln
Der Zuschuss darf ausschließlich mit der Zuschlagzahlung für KWK-Strom nach dem "Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung" (KWKG-Gesetz) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kombiniert werden.