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| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Merkblatt Baukindergeld(PDF, 230 KB, nicht barrierefrei) | 600 000 4381 |
| Formular | Bestellnummer |
|---|---|
| Mitteilung einer neuen Bankverbindung(PDF, 2 MB, nicht barrierefrei) Sie möchten Ihre Bankverbindung ändern? Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
| 600 000 4399 |
| Selbsterklärung zum frühestmöglichen Baubeginn(PDF, 536 KB, nicht barrierefrei) | 600 000 4753 |
| Übertragungsantrag neuer Zuschussnehmer(PDF, 268 KB, barrierefrei) | 600 000 5216 |
| Antrag auf Objektwechsel(PDF, 138 KB, barrierefrei) | 600 000 4563 |
| Selbstauskunft wohnwirtschaftliche Zuschüsse(PDF, 130 KB, barrierefrei) |
Hier finden Sie schnell Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Die Bearbeitungszeit beträgt aktuell 16 Wochen.
Ihren Auszahlungstermin entnehmen Sie der Auszahlungsbestätigung im Zuschussportal unter „Meine Zuschussanträge“.
Die weiteren Zuschussraten werden in den folgenden neun Jahren jeweils am Monatsende im selben Monat wie die Erstauszahlung automatisch auf die hinterlegte Bankverbindung überwiesen. Eine Änderung des Auszahlungstermins ist nicht möglich.
Bei einer Ablehnung finden Sie die Begründung ebenfalls unter „Meine Zuschussanträge“.
Bitte gehen Sie wie folgt vor:
Wenn Sie sich im KfW-Zuschussportal anmelden, wird Ihnen Ihr aktueller/letzter Zuschussantrag angezeigt. Alternativ können Sie auf „Meine Zuschussanträge“ klicken. Hier finden Sie eine Liste aller Zuschussanträge.
Ihre Antragsbestätigung, Auszahlungsbestätigung und weitere Vertragsdokumente stellen wir ausschließlich im KfW-Zuschussportal für Sie bereit. Sie finden diese unter „Meine Zuschussanträge“. Es erfolgt kein Versand der Dokumente per Post.
Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular und schreiben Sie uns, was bei Ihnen nicht funktioniert. Alternativ erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9002.
Vorhandene Vertragsdaten für bestehende Zuschüsse können Sie nicht selbständig ändern. Bitte wenden Sie sich dazu an die Fachabteilung für Ihren Zuschuss. Oder rufen Sie uns an unter 0800 539 9002.
Ja. Sie erhalten für den gesamten Auszahlungszeitraum Baukindergeld, Entscheidend ist, dass das Kind am Tag der Antragstellung unter 18 Jahre war.
Für Sie Interessant: Ihr Kind vollendet das 18 Lebensjahr oder zieht aus? Auch dann ändert sich nichts.
Nein, für Ihr nach Antragstellung geborenes Kind können Sie kein Baukindergeld mehr beantragen. Ausschlaggebend für die Höhe der Förderung ist die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die bei Antragstellung im Haushalt leben und für die zum Zeitpunkt der Antragstellung die Kindergeldberechtigung vorliegt.
Bitte reichen Sie uns umgehend folgende Unterlagen ein:
Bitte reichen Sie uns umgehend eine aktuelle Meldebestätigung, auf der das Datum Ihres Auszuges aus der geförderten Immobilie angegeben ist.
Sie können uns in beiden Fällen die Unterlagen online über www.kfw.de/hochladen-zuschuss verschlüsselt übermitteln oder per Post an folgende Adresse senden:
KfW
Niederlassung Bonn
Baukindergeld Bestand
53170 Bonn
Wir prüfen anschließend, ob Sie das Baukindergeld weiterhin erhalten können.
Ja, für eine Übertragung müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
Informieren Sie uns bitte unverzüglich, sobald Sie aus der geförderten Immobilie ausgezogen und / oder Sie diese verkauft haben.
Einen Antrag auf den Objektwechsel müssen Sie innerhalb von 6 Monaten nach dem Einzug in die neue Immobilie stellen. Nutzen Sie hierfür gerne das Kontaktformular.
Sie erhalten dann zeitnah ein Schreiben von uns mit der Aufforderung zur Übersendung der erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen.
Wir weisen darauf hin, dass ein Objektwechsel nur nach einer individuellen Prüfung möglich ist.
Bei einer Trennung oder Scheidung kann der Zuschuss auf einen neuen Zuschussempfänger übertragen werden. Dafür ist es wichtig, dass der neue Zuschussempfänger zwei Voraussetzungen erfüllt:
Wichtig für Sie: Innerhalb von 6 Monaten nach Ihrem Auszug müssen Sie als Zuschussempfänger Ihren Antrag auf Übertragung des Zuschusses stellen.
Wir weisen darauf hin, dass ein Zuschussempfängerwechsel nur nach einer individuellen Prüfung möglich ist.
Wenn Sie ausziehen, vermieten oder verkaufen, erfüllen Sie die Förderbedingungen nicht mehr – und erfüllen damit nicht mehr die Voraussetzungen für die weiteren Auszahlungen. Dann sind Sie verpflichtet, uns umgehend schriftlich zu informieren.
KfW
Niederlassung Bonn
Baukindergeld Bestand
53170 Bonn
Folgende Bedingungen müssen Sie erfüllen:
Für Sie Interessant: Ihr Kind vollendet das 18 Lebensjahr oder zieht aus? Auch dann ändert sich nichts.
Bitte informieren Sie uns, wenn eine der vorgenannten Förderbedingungen entfällt.
Solange Sie in Ihrem geförderten Eigenheim wohnen bleiben, bleibt die Förderung unverändert und Sie erhalten weiterhin Baukindergeld. Ziehen Sie jedoch in die neu erworbene, geschenkte oder geerbte Immobilie um, endet die Förderung. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall umgehend, da Sie dazu rechtlich verpflichtet sind.
Sollte Ihr Anliegen nicht vollständig beantwortet worden sein, können Sie sich über die nachfolgend aufgeführten Kontaktmöglichkeiten an uns wenden.
Nutzen Sie hierfür gerne das Kontaktformular.
Alternativ erreichen Sie uns über folgende Postanschrift:
KfW
Niederlassung Bonn
Baukindergeld Bestand
53170 Bonn
Telefonisch erreichen Sie uns unter der Rufnummer 0800 539 9002.
Rechtlicher Hinweis: Der Inhalt dieser Fragen und Antworten dient ausschließlich Informationszwecken und begründet keine Rechte und Pflichten.
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